ZUG: Zuger Stadtrat will Unsicherheiten klären

Die Stadt hat ein Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen erarbeitet. Unter anderem sieht es eine Leinenpflicht für Hunde in bestimmten Zonen vor.

Christopher Gilb
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Das Thema der Leinenpflicht wird im neuen Reglement auch behandelt. Bild: Werner Schelbert (21. März 2014)

Das Thema der Leinenpflicht wird im neuen Reglement auch behandelt. Bild: Werner Schelbert (21. März 2014)

Am 1. Oktober 2013 trat das neue kantonale Übertretungsstrafgesetz in Kraft. Gemäss des Gesetzes können die Kommunen gemeindliches Strafrecht nur noch im Rahmen von allgemein verbindlichen Gemeindereglementen schaffen. Ein solches gibt es in der Stadt Zug zur Benutzung der öffentlichen Anlagen bisher nicht.

«Als Stadtrat haben wir darin die Chance gesehen, die bisherigen Verordnungen rund um die Benützung der öffentlichen Anlagen in Zug in einem neuen verbindlichen Reglement zusammenzuführen und wo nötig zu ergänzen», sagt Urs Raschle, Vorsteher des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit. «Abgesehen vom kantonalen Gesetz über Strassen und Wege und dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund bestehen in der Stadt Zug keine rechtsverbindlichen Regeln für die Benützung des öffentlichen Grundes», sagt Stadtrat Urs Raschle. Für andere Bereiche gebe es bisher lediglich Verordnungen, wie beispielsweise die Verordnung über das Füttern von Tauben aus dem Jahr 1967, aber manchmal nicht einmal eine solche.

Rechtsunsicherheit bei Alkoholverbot in Badis

Vieles sei aktuell deshalb der Praxis überlassen, welche in der Vergangenheit oft nicht besonders einheitlich gewesen sei. Diese Rechtsunsicherheiten hätten sich etwa im Bezug auf die Durchsetzung des Alkoholverbots in den Badeanlagen Seeliken und Siehbach gezeigt. «Bisher gibt es im Fall des Alkoholverbots in den Schwimmbädern nur eine praxisbedingte Verordnung, das Reglement würde es dem Stadtrat aber ermöglichen, diese auf einwandfreie gesetzliche Grundlagen zu stellen», sagt Raschle. Auch würde es dem Stadtrat ermöglichen, situationsbezogen ein solches Verbot in anderen öffentlichen Räumen zu erlassen, für die es bisher noch keine entsprechenden Verordnungen gebe. «Ebenfalls könnten wir dann beispielsweise aus Litteringgründen in Pärken ein Glasverbot erlassen», sagt Raschle. Für öffentliche Anlagen würde mit dem neuen Reglement vorbehältlich in Freilaufzonen zudem eine Leinenpflicht erlassen, wie es sie schon in anderen Zuger Gemeinden punktuell gibt. «Nachdem der Kantonsrat eine solche kantonal abgelehnt hat, ermöglicht es das neue Reglement dem Stadtrat, diese in Zug trotzdem zu erlassen», erklärt Raschle.

Ein wichtiger Punkt des neuen Reglements sei auch, dass Veranstalter zukünftig klar über die Rahmenbedingungen in Zug für Anlässe auf öffentlichem Grund informiert seien und deshalb von Anfang an wüssten, ob sie Chancen auf eine Bewilligung hätten oder nicht. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen. «Wegen dieses Teils der Vorlage hat auch die Vernehmlassung lange gedauert, da wir Quartiervereine, Behörden, Parteien, Veranstalter und Vereine einbezogen haben», sagt Raschle. Einzig die SVP habe die Vorlage als viel zu weitgehend, zu kompliziert und in diesem Umfang unnötig gänzlich abgelehnt. Andere Parteien hätten sie grundsätzlich für gut befunden, jedoch die Sorge geäussert, dass zukünftig das Interesse der Anwohner höher als jenes der Veranstalter gewichtet werden könnte. «Wir haben uns dann bemüht, für alle eine gute Lösung im Spannungsfeld zwischen Ruhe und Belebung zu finden», so Raschle. In der Vorlage werde zudem aufgezeigt, welchen Mix an jährlichen Veranstaltungen man sich in Zug wünsche. Ein gutes Street-Food-Festival pro Jahr reiche beispielsweise aus, findet Raschle.

Tageskartensystem für Strassenkünstler

Eine interessante Neuerung offenbart die Vorlage in Bezug auf die Strassenkunst. Hier soll geprüft werden, ob die Zahl der Darbietungen, sofern diese das erträgliche Mass zu übersteigen drohe, zukünftig über ein Tageskartensystem begrenzt werden könnte, was eine Ergänzung der Verordnung über die Strassenkunst wäre, die ebenfalls komplett ins neue Reglement eingehen soll.

25 Bestimmungen enthält die Vorlage. Punkt 23 betrifft das Inkrafttreten. «Der 1. Januar 2018 erscheint auch im Fall, dass ein fakultatives Referendum dagegen ergriffen wird, realistisch», sagt Raschle. Eigentlich hätte die Vorlage bereits am 29. November im Grossen Gemeinderat (GGR) behandelt werden sollen. An der damaligen Sitzung reichte die Zeit allerdings nicht aus, um dieses zu thematisieren. Urs Raschle wünscht sich, dass die Vorlage in der Geschäftsprüfungskommission oder betreffend Effizienz noch besser in einer Spezialkommission thematisiert werde. «Ich habe da beim Taxireglement gute Erfahrungen gemacht. Zudem könnten dann auch andere Ratsmitglieder mitwirken.» Er habe diesen Wunsch im GGR deponiert. Eine Entscheidung dazu steht bisher noch aus.

Christopher Gilb

christopher.gilb@zugerzeitung.ch