Stadt Zug
Hallenbaderweiterungen frühestens in fünf Jahren: «Aktuell können die Bedürfnisse noch knapp abgedeckt werden»

Bei der Beantwortung einer SVP-Interpellation wegen eines neuen Hallenbads teilt der Stadtrat die Meinung der bürgerlichen Fraktion, dass der Ausbau der Hallenbadinfrastruktur in der Stadt geprüft und geplant werden muss. Er lässt sich dafür aber noch Zeit.

Tijana Nikolic
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Das Hallenbad im Sporttrakt des Herti-Schulhauses.

Das Hallenbad im Sporttrakt des Herti-Schulhauses.

Bild: Mathias Blattmann (Zug, 4. November 2022)

Kürzlich beantwortete der Zuger Stadtrat die Interpellation der SVP-Fraktion vom August mit: «Ganz klar, ein beherztes ‹JA› zu einem grosszügigen neuen Stadtzuger Hallenbad mit Olympiabecken, aber vorher haben wir noch ein paar klärende Fragen und Anregungen dazu.» Der Stadtrat teilt die Meinung, dass der Ausbau der Hallenbadinfrastruktur in der Stadt Zug geprüft und geplant werden müsse. «Aktuell können die Bedürfnisse noch knapp abgedeckt werden», heisst es in der Antwort.

Die Anforderung des Lehrplans 21 werde erfüllt. Eine Unterschreitung könne etwa in fünf Jahren eintreffen, schreibt der Stadtrat. Die Bedürfnisse der Wassersportvereine könnten knapp erfüllt werden, die Kapazitätsgrenze sei jedoch erreicht und Wachstumsstrategien könnten nicht umgesetzt werden. Die öffentlichen Zeiten (morgens, mittags, abends sowie an den Wochenenden) seien im Winter stärker frequentiert als im Sommer. Kapazitätsengpässe werden selten erreicht.

Diskutiert wird über die Gebiete Herti Nord und das Gaswerkareal

Im Rahmen der Revision der Ortsplanung werde der Bedarf an Flächen für Sportanlagen auf den Planungshorizont 2040 abgeschätzt. Der zusätzliche Flächenbedarf führe zu Neueinzonungen (Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen), steht weiter in der Antwort des Stadtrats. Die Nutzung und Bespielung dieser zusätzlichen Flächen werde der Stadtrat im «Masterplan Sportanlagen» definieren.

Aktuell stehe für zusätzliche Sportanlagen das Gebiet Herti Nord und das Gaswerkareal zur Diskussion, welches allerdings erst Mitte der Dreissigerjahre in das Eigentum der Stadt Zug übergehen werde.

«Ein Hallenbad braucht primär Energie für die Erwärmung von Wasser und Luft. Eine Kombination mit Infrastrukturen, die Abwärme erzeugen, macht deshalb Sinn. Dies ist primär bei Kälteanlagen von Kunsteisbahnen der Fall», so der Stadtrat weiter. Im Gaswerkareal würden nicht nur Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Sportarten, sondern auch mit einem allfällig langfristigen schulischen Bedarf oder mit preisgünstigem Wohnungsbau bestehen.

Ein facettenreiches Grossprojekt könnte entstehen

Durch die Kombination von verschiedenen Bedürfnissen könnten Vorteile ökonomischer, ökologischer sowie soziokultureller Art entstehen und Synergien genutzt werden, antwortet der Stadtrat der SVP-Fraktion. Im «Masterplan Sportanlagen» sollen die Sportbedürfnisse den vorhandenen Freiflächen gegenübergestellt werden.

Da unterschiedliche Bedürfnisse bestehen, die berücksichtigt werden sollen, könne daraus ein facettenreiches Grossprojekt entstehen. Dieses müsse sich auch nicht ausschliesslich auf Sportarten begrenzen. Die Stadtplanung werde zukünftig auch bei Sportanlagen eine Verdichtung prüfen, ist der Interpellationsantwort zu entnehmen.

Hierfür würden sich Dächer von Sporthallen, Schulhäusern oder anderen Infrastrukturbauten eignen. Sie könnten mit Sportplätzen und Aufenthaltsflächen belegt oder Wohnüberbauungen mit begrünten Aussenräumen darauf erstellt werden. «Der Mangel an Grund und Boden zwingt uns, weiter zu verdichten», antwortet der Stadtrat weiter. Verdichtung heisse aber auch, dass höher gebaut werden müsse, was bei Sportstätten oft zu höheren Baukosten führe.

Das Bundesamt für Sport empfehle dabei Kombinationen von verschiedenen Sportnutzungen wie Hallenbädern, Kunsteisbahnen oder Sporthallen, Eingliederung von Sportanlagen in sportfremde Anlagen wie Einkaufszentren oder Verwaltungsbauten oder Trainings in Wettkampfanlagen für Sportgrossanlässe.