Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember beschäftigt nun den Zuger Regierungsrat: Es ging eine Verwaltungsbeschwerde gegen Beschlüsse ein. Das hat Auswirkungen auf die Bewohnenden.
Kürzlich gab die Gemeinde Oberägeri auf ihrer Website bekannt, dass «gegen die Beschlüsse zum Budget 2023 sowie zur Motion Seepromenade der Einwohnergemeindeversammlung beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde» eingereicht worden sei. Diese beiden Beschlüsse der Versammlung vom 12. Dezember seien somit nicht rechtskräftig.
In Bezug auf das Budget bedeute das, dass die Einwohnergemeinde laut dem Finanz- und Haushaltsgesetz «momentan nur die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben tätigen und pro Monat höchstens einen Zwölftel der bewilligten und im Budget vorgesehenen Verpflichtungskredite in Anspruch nehmen darf».
Viele geplante Projekte könnten deshalb gegenwärtig nicht angegangen werden. Weitere Auskünfte unterlässt die Gemeinde Oberägeri. Die Situation ist nicht neu: Die Gemeindeversammlung im Dezember 2015 lehnte das Budget ab, im Frühjahr 2016 sagten die Bewohnenden Ja zum überarbeiteten Voranschlag.
An der vergangenen Gemeindeversammlung gab das Budget 2023 auch in Bezug auf den Steuerfuss zu reden. Die Stimmenden lehnten schliesslich einen Steuerrabatt ab und unterstützten so den Gemeinderat bei dessen Antrag.
Auch ein Thema: Die Ausgestaltung einer Seepromenade zwischen Ober- und Unterägeri. Linda Rapp sowie die auf kantonaler Ebene politisierenden Laura Dittli (Mitte) und Peter Letter (FDP) hatten eine Motion dazu eingereicht, die zum Inhalt hatte, «der Bevölkerung einen Gegenvorschlag zur grössenwahnsinnigen Vision zu ermöglichen», steht in der Botschaft zur Versammlung. Jene änderte diese Motion am 12. Dezember mittels Antrags ab, wonach sie als erheblich erklärt wurde.
Wie die Onlineplattform «Zentralplus» schreibt, handele es sich bei der Eingabe beim Regierungsrat um eine Verwaltungsbeschwerde zweier Firmen im Zusammenhang mit dem Deal um eine Liegenschaft am Ägerisee.
Aus der Sicht der Beschwerdeführerinnen hätte die Gemeinde Oberägeri im Budget 2023 Rückstellungen bilden müssen wegen Rechtsstreitigkeiten in obgenannter Angelegenheit – in der Höhe von 67,5 Millionen Franken.