Die Umweltschutzorganisationen verzichten darauf, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Die Umweltverbände sind beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt: Eine Beschwerde gegen das Projekt «Neue Axenstrasse» wurde nicht gutgeheissen. Nach dem Entscheid hatten die Verbände die Gelegenheit, diesen ans Bundesgericht weiterzuziehen. So weit kommt es nun aber nicht, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. «Nach eingehender Analyse sind die Umweltorganisationen zum Schluss gekommen, auf einen Weiterzug ihrer Beschwerde zu verzichten», heisst es in der Mitteilung.
Es liege in erster Linie an Bundesrat und Parlament, auf dem Weg der Gesetzgebung die Weichen für eine Zukunft zu stellen, «in der nicht mehr einseitig die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs im Vordergrund stehen». Die Freude beim Urner Baudirektor Roger Nager ist gross. «Nach Jahrzehnten können wir endlich in die Umsetzung gehen. Für mich ist es ein Vernunftentscheid seitens der Umweltverbände», sagt Nager. «Sie haben ihre Möglichkeiten ausgeschöpft und letztlich zeigt der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass es ein gutes Projekt ist.
Das hingegen sehen die Umweltverbände anders. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sei «in vielen Punkten fragwürdig begründet und auch im Ergebnis stossend». Der Alpenschutzartikel werde zum «zahnlosen Papiertiger» degradiert und es sei unverständlich, dass das Projekt nicht nach den Auswirkungen auf das Klima beurteilt werde. Das Verfahren hat sich bisher in die Länge gezogen. 2014 hatten die beiden Kantone ein Ausführungsprojekt eingereicht. Die Umweltverbände weisen den Vorwurf nun von sich, für die Verzögerungen des Projekts verantwortlich zu sein. «Die Verzögerungen bei der Plangenehmigung der neuen Axenstrasse sind nur zu einem kleinen Teil auf die gemeinsame Einsprache der Alpen-Initiative, des Verkehrs-Clubs der Schweiz und der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz zurückzuführen.»
Denn das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), das als erste Instanz fünfeinhalb Jahre für die Ausarbeitung seines Entscheids benötigte, habe 56 weitere Einsprachen zu behandeln gehabt. Das Bundesverwaltungsgericht benötigte seinerseits zwei Jahre für sein Verfahren. «Ein positiver Nebeneffekt der langen Verfahrensdauer war, dass dadurch noch rechtzeitig vor Baubeginn bemerkt wurde, dass die geplante Galerie am Gumpisch gegen die dort zu erwartenden Steinschläge nicht ausreichend wäre, sondern deutlich verstärkt werden muss.»
Auch sonst stellen die Verbände den Entscheid als Achtungserfolg dar. «Mit den Beschwerden gegen das Projekt haben die Umweltorganisationen jedoch einige substanzielle Erfolge und Verbesserungen erzielen können.» So wurde in den Entscheiden festgehalten, dass die bestehende Axenstrasse zur Ortserschliessung für Sisikon, Riemenstalden und Morschach sowie zur sicheren und attraktiven Strasse für den Fuss- und Veloverkehr umzugestalten ist und deren Leistungsfähigkeit durch flankierende Massnahmen reduziert werden muss.
Ohne diese Massnahmen würde Sisikon nicht wesentlich entlastet, wie die Organisationen schreiben. Das Bundesverwaltungsgericht hält zudem fest, dass die Neue Axenstrasse erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse umgesetzt worden sind. Andernfalls entstünde eine erhebliche, unzulässige Kapazitätserhöhung. Die Kantone hatten dies anders interpretiert.
Im Bereich Gumpisch kommt es immer wieder zu Sperrungen der Axenstrasse – wie auch diese Woche wieder. Seit Frühling wird eine provisorische Notstrasse für die Bauphase erstellt. «Natürlich können wir weitere Sperrungen der Axenstrasse nicht ausschliessen, durch die Notstrasse dürfte das Problem beim Gumpisch aber geringer werden», sagt der Urner Baudirektor Roger Nager. Die Notstrasse soll bis 2023 fertiggestellt sein.
Weiterhin wollen sich die Verbände für eine gute Lösung vor allem auf der «alten Axenstrasse» einsetzen. Sie plädieren an die verantwortlichen Planerinnen und Planer des Bundes und der Kantone Schwyz und Uri, auf der heutigen Axenstrasse tatsächlich wirksame, verkehrsberuhigende Massnahmen vorzusehen. «Durch einen frühen Miteinbezug der Umweltorganisationen kann verhindert werden, dass diese nach Projektauflage erneut Einsprache einreichen müssen.» Die Umweltorganisationen werden das Projekt jedenfalls weiterhin aufmerksam begleiten.
Weiter würden sie darauf achten, dass das verbleibende, zweispurige Teilstück der Axenstrasse zwischen Gumpisch und dem Flüelertunnel nicht auch noch ausgebaut werde. «Dieser Engpass trägt nämlich wesentlich dazu bei, dass der Gotthardverkehr im Urner Oberland auf der Autobahn bleibt und nicht auf die Kantonsstrasse ausweicht.» Er helfe auch mit, den Verkehr auf der H8 über den Sattel und dem bereits heute überlasteten Seedamm Pfäffikon-Rapperswil in Grenzen zu halten. Inwiefern man auf die Forderungen der Umweltverbände eingehen wird, kann Baudirektor Roger Nager noch nicht sagen. Im Projektteam unter der Federführung des Kantons Schwyz werde man sich damit in nächster Zeit auseinandersetzen.