Mit Nacktfotos erpresst: Ein Mädchen berichtet über die Folgen einer unbedachten Handlung

Ein Teenager-Mädchen aus der Zentralschweiz schickt halbnackte Bilder an eine ihm unbekannte Person. Damit die Fotos nicht im Internet landen, zahlt es dem Täter 400 Franken. Eine Geschichte von Angst, Scham und Ohnmacht.

Yasmin Kunz
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Das Versenden von Nacktbildern kann schwerwiegende Folgen haben. (Bild: Getty)

Das Versenden von Nacktbildern kann schwerwiegende Folgen haben. (Bild: Getty)

Ein Klick und das Foto ist verschickt. Ein Foto, das sie mit nackten Brüsten zeigt. Kaum eine Sekunde dauert die unbedachte Handlung, mit der für Martina eine zweimonatige Fahrt durch die Hölle ihren Anfang nimmt.

Die Geschichte des aufgestellten Teenager-Mädchens ist kein Einzelfall. Im Gegenteil. Aber viele getrauen sich nicht darüber zu reden und verschweigen deshalb, was ihnen zugestossen ist. Sie schämen sich. So auch Martina. Dennoch hat sie jetzt den Mut gefunden, mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen. Unter der Bedingung, dass man sie nicht erkennt. Martina ist also auch nicht ihr richtiger Name.

Hat der Täter womöglich ihr Handy gehackt?

Das Mädchen aus der Zentralschweiz wird im kommenden Sommer eine Lehre beginnen. Als alles passiert – Mitte 2018 – ist sie 14 Jahre alt. Damals wird sie über Snapchat angeschrieben. Das ist ein kostenloser Instant-Messaging-Dienst zum Versenden von Fotos, Videos, Texten. Diesen Dienst nutzen heute fast alle Jugendlichen.

Martina erhält also eine Nachricht. Sie kennt den Chatnamen nicht. In Chats benutzt niemand seinen richtigen Vor- und Nachnamen, in der Regel kennt man aber die Chatnamen seiner Freunde.

Der Unbekannte sendet Martina Fotos. Es sind Fotos aus ihren Kindertagen. Dabei ist sie auch einmal im Bikini zu sehen. Sie schämt sich dafür und will nicht, dass andere diese Bilder aus dem Familienalbum sehen. Sie fragt den Absender, wie er zu den Fotos gekommen ist. Wie, das bleibt auch nach Abschluss des Falls unklar. Womöglich hat er ihr Handy gehackt, denn nur dort waren gemäss Martina die Bilder aus ihrer Kindheit gespeichert.

Er droht dem Mädchen, die Familienfotos ins Internet zu stellen. Sie kriegt Panik. Sie will nicht, dass jemand ihre damals mollige Figur im Bikini sieht. Schon gar nicht ihre möglichen künftigen Arbeitgeber. Das Mädchen befindet sich nämlich bereits im Bewerbungsprozess um eine Lehrstelle und sie weiss, wie wichtig es ist, dass keine freizügigen Bilder im Internet auftauchen.

400 Franken sollen Veröffentlichung verhindern

Der Absender verspricht ihr, diese Fotos nicht zu verbreiten, wenn er im Gegenzug weitere aktuelle Bilder von ihr erhält. Er will Fotos, die sie «oben ohne» zeigen. «Mir war so wichtig, dass meine Kinderfotos nicht im Internet auftauchen, darum bin ich seiner Forderung nachgekommen», erklärt die Jugendliche. Diesen Entscheid kann sie rückblickend nicht mehr verstehen. «Es wäre weniger schlimm gewesen, wenn er diese Bilder veröffentlicht hätte, als jene, die ich ihm nachher geschickt habe.»

Der Typ schreibt ihr jeden Tag, gibt sich auch auf Drängen von Martina nicht zu erkennen. Er will freizügige Fotos von ihr. Später gar noch Videos. Sie schickt und schickt. Rückblickend sagt sie dazu:

«Eigentlich gibt es schon nach dem ersten Foto kein Zurück mehr.»

Nach rund vier Wochen täglichen Terrors will er Geld: 600 Franken. So viel Bares hat die Schülerin jedoch nicht. Es werden 400 Franken. «So viel Geld hatte ich nur, weil ich den Geburtstags- und Weihnachtsbatzen zusammenlegte.» Sie vereinbaren einen Übergabeort. Er nennt einen ihr bekannten Platz. Dann macht es bei ihr Klick: Es muss sich um eine Person handeln, die sie kennt. Martina weist ihren Erpresser noch daraufhin, dass dieser Ort für die Übergabe ungeeignet ist. Sie vereinbaren einen neuen, wo sie das Geld hinterlegt.

Sie verlässt das Haus nur noch mit einem Messer

Martina fürchtet sich. Sie verlässt das Haus nur noch mit einem Messer in der Tasche. «Ich wusste ja nicht, was er sonst noch vorhat», sagt sie. Anvertraut hat sie sich lange niemandem – zu lange. Martina:

«Diese Situation war für mich unerträglich und belastete mich extrem. Ich wusste weder vor noch zurück.»

Zu den Eltern habe sie ein vertrautes Verhältnis. «Doch ich habe mich zu sehr geschämt, ihnen zu sagen, was ich gemacht habe und dass ich auf einen solchen Trick reingefallen bin.» Die Mutter kann das bis heute nicht verstehen. «Wir sind immer für unsere Tochter da und das weiss sie auch. Warum hat sie uns nicht um Hilfe gebeten?» Die Antwort ist einfach: Scham.

Eine Veränderung bei ihrer Tochter hat die Mutter dennoch wahrgenommen. Diese plötzliche Gereiztheit habe sie aber auf die Pubertät zurückgeführt. «Ich dachte, das gehört zum Prozess des Erwachsenwerdens. Ich konnte ja nicht wissen, was meine Tochter durchmacht.»

Glück im Unglück: Die Kollegin hält nicht still

Irgendwann wird der Druck für Martina zu gross. Sie berichtet ihrer Freundin, dass sie ein Opfer von Sextortion (siehe Kasten am Ende des Textes) geworden ist. Martina bittet sie, niemandem was zu erzählen. Diese jedoch hält sich zum Glück nicht an das Versprechen und sagt es ihrem Vater, der sofort reagiert. Er konfrontiert Martina und ihre Eltern damit. Die Mutter von Martina erinnert sich: «Als alles rauskam, brach bei ihr ein Damm. Sie ist in Tränen ausgebrochen und zugleich war sie erleichtert, dass das Geheimnis endlich gelüftet war.» Die Eltern erstatten Anzeige und nehmen einen Anwalt.

Mit Erfolg: Die Luzerner Polizei konnte den Täter über ein Rechtshilfeersuchen in Amerika ermitteln und im Kanton Luzern festnehmen. Die Ermittlung des Täters dauert deswegen rund ein halbes Jahr. Der Täter, ein 17-jähriger Schweizer, besuchte einst die gleiche Schule wie Martina. Laut Luzerner Staatsanwaltschaft war er bei der Befragung geständig. Die Fotos von Martina wurden nie ins Internet gestellt.

17-jähriger Täter erhält eine happige Strafe

Dieser Tage wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bedingt und Probefrist verurteilt. Er muss zudem Bewährungshilfe leisten, eine Genugtuung zahlen, die 400 Franken zurückerstatten, eine Therapie absolvieren, die Anwaltskosten tragen und er hat ein Kontaktverbot zu seinem Opfer. Das Urteil ist rechtskräftig. Gemäss Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, ist das eine konsequente Strafe für einen Jugendlichen. «Dadurch soll der Täter lernen und für seine Tat auch finanziell aufkommen.»

Martinas Familie ist erleichtert über den Abschluss des Falls. Martina konnte dank vielen Gesprächen mit ihren Eltern und psychologischer Unterstützung das Geschehene «gut verarbeiten», wie sie sagt. Anderen Jugendlichen rät sie, in den sozialen Medien vorsichtig zu sein – vor allem mit eigenen Fotos.

So schützen Sie sich:

– Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren können.
– Machen Sie sich bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten, tätigen Sie keine Handlungen, die Sie später bereuen könnten.
– Deaktivieren Sie Ihre Webcam, wenn Sie nicht via Videochat kommunizieren.
– Halten Sie das Betriebssystem und den Virenschutz auf dem aktuellen Stand.

Wenn Sie dennoch Opfer werden, sollten Sie so reagieren:

– Gehen Sie nicht auf die Forderung der Erpresser ein: Zahlen Sie nicht! - – Brechen Sie den Kontakt sofort ab und sichern Sie die Beweise.
– Falls Bilder/Videos veröffentlicht wurden, wenden Sie sich an die betreffende Plattform, um diese löschen zu lassen.
– Erstatten Sie Anzeige

Sextortion: Mit Fotos erpresst

Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen (Masturbation) und/oder nackt zeigt. Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (Erpressung) zusammen. Sextortion geht immer mit Erpressung einher. In der Schweiz existiert kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Sextortion.
Mögliche und typische Straftatbestände, die bei Sextortion erfüllt werden, sind Erpressung, Verleumdung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs, Pornografie. Es gibt gemäss Schweizerischer Kriminalprävention immer wieder Fälle, in denen die Opfer die geforderte Geldzahlung leisten, das Bild- und Videomaterial aber trotzdem veröffentlicht wird oder erneute Forderungen gestellt werden.