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Läden sollen künftig vor allem in Ortskernen entstehen. So sieht es der Teilrichtplan Detailhandel des Gemeindeverbands Luzern Plus vor. Er wurde nach Kritik aber etwas abgeschwächt.
«Waren des täglichen und periodischen Bedarfs aus dem stationären Handel werden grundsätzlich in den Agglomerationszentren, Ortskernen und Quartierzentren angeboten.» So sieht es der regionale Teilrichtplan Detailhandel des Gemeindeverbands Luzern Plus vor, der seit Dienstag öffentlich aufliegt. Ziel des behördenverbindlichen Dokuments ist es, dass die bestehenden Ortskerne nicht geschwächt werden, teilt Luzern Plus mit.
Einkaufszentren ausserhalb des Zentrums wie die Mall of Switzerland würden damit nicht gänzlich verunmöglicht, die Hürden aber erhöht. Der Teilrichtplan sieht etwa folgende Einschränkungen vor:
Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf für den Teilrichtplan Detailhandel. Eine erste Version wurde im Sommer 2018 von der Delegiertenversammlung abgelehnt. Grund war eine Beschränkung für neue Läden in Arbeitszonen von 300 Quadratmetern. Insbesondere für die Gemeinde Emmen war diese Obergrenze zu starr. In einem eher peripher gelegenen Quartier wie etwa Erlen sollte es möglich sein, dass Detailhändler einen etwas grösseren Laden eröffnen können, hiess es damals (wir berichteten).
In der nun aufliegenden Version wurde die Formulierung daher abgeschwächt. Die festgelegte Zahl von 300 Quadratmetern wird neu als Richtwert definiert, wodurch die Standortgemeinden Ermessensspielraum erhalten. Weiter enthält der Teilrichtplan nun auch eine Definition von Quartierzentren, damit auch in solchen neue Einkaufsläden erstellt werden können.
Seitens der Gemeinde Emmen gab es am Dienstag noch keine Stellungnahme zum neuen Teilrichtplan. Der Gemeinderat müsse diesen zuerst noch behandeln, heisst es auf Anfrage.
Die öffentliche Auflage dauert noch bis am 23. Mai. Danach folgen Anpassungen und der Mitwirkungsbericht, wie den Auflagedokumenten zu entnehmen ist. Am 22. November entscheidet die Delegiertenversammlung von Luzern Plus über die Vorlage, diese unterliegt dem fakultativen Referendum. Bevor der Teilrichtplan in Kraft tritt, muss er schliesslich noch vom Regierungsrat bewilligt werden.
Der Kanton hat diesen bereits einer Vorprüfung unterzogen und insgesamt positiv beurteilt. Allerdings wies das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement darauf hin, dass die Gemeinden den Ermessensspielraum bezüglich der 300 Quadratmeter nicht überstrapazieren sollten.