Die Steuervorlage 2017 des Bundes ändert die Steuerbelastung für Kapitalunternehmen. Sie löst in den Kantonen viel Bewegung aus. In Schwyz und Zug kommen die Unternehmen bald besser weg als in Luzern.
Der Bund schlägt mit der Steuervorlage 2017 Pflöcke ein, und die Kantone legen fest, wie tief bei ihnen die Pflöcke ins Erdreich getrieben werden. Nichts geändert hat sich seit der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III an der Ausgangslage für ihr Nachfolgegesetz Steuerreform 2017: Das heutige Steuerregime der Schweiz für die sogenannten privilegierten Statusgesellschaften gilt bei der Weltwirtschaftsorganisation OECD und vor allem bei der EU als «schädliche Steuerpraxis». Die Schweiz hebt es darum auf.
Die Drohungen mit grauen und schwarzen Listen spielen sich vor dem Hintergrund des Standortwettbewerbes ab, von dem sich die Regierungen die Ansiedlung von steuerlich interessanten internationalen Konzernen versprechen. «Die Schweiz steht unter Zeitdruck», sagt Bruno Käch, Chef der Gewerbe-Treuhand in Luzern. Er hat die Folgen studiert, welche die vom Ständerat bereits genehmigte Steuerreform 2017 für die Unternehmen und Selbstständigerwerbenden haben wird.
Neu wird die Unternehmensbesteuerung mit der AHV kombiniert. «Die Firmen sollen als Arbeitgeber auf den Löhnen 0,15 Prozent zusätzliche AHV-Abgaben zahlen. Einen ebenso hohen Prozentsatz entfällt auf die Arbeitnehmer», erklärt Käch. Mit der neuen Abgabequelle fliessen jährlich rund 1,2 Milliarden Franken zusätzlich in die Rentenkasse. Dafür entfällt die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Familienzulagen. Käch: «Die Verknüpfung der Unternehmenssteuer mit der AHV soll die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Sie bringt in erster Linie für Unternehmen mit vielen Angestellten Mehrkosten mit sich.»
Die AHV-Abgaben gelten für alle Unternehmen in der Schweiz gleichermassen. Anders verhält es sich bei den Steuern auf Gewinnen, Kapital und Vermögen. Da haben überwiegend die Kantone das Sagen. Kantone und Bund sind übereingekommen, vor allem in den heute teureren Kantonen die Gewinnsteuersätze zu senken, wenn die Privilegien fallen. So hoffen sie zu verhindern, dass internationale Holding- und Konzerngesellschaften das Weite suchen, wenn das für sie vorteilhafte heutige Steuerregime ausläuft. Der Bund unterstützt die Kantone, indem er sie an grösseren Anteilen der direkten Bundessteuer teilhaben lässt.
Luzern, Zug und Schwyz gaben bereits bekannt, wie sie sich die Anschlussgesetze vorstellen. Die übrigen Zentralschweizer Kantone veröffentlichen ihre Vernehmlassung zwar noch nicht, doch geben ihre Pläne für die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III Aufschluss. «Die Zentralschweizer Kantone brauchen bei den Gewinnsteuern nicht gross nachzubessern, sie haben bereits die tiefsten der Schweiz», sagt Käch. Kleinere Sprünge nach unten sind in Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug trotzdem vorgesehen.
Luzern, das heute den tiefsten Gewinnsteuersatz der Schweiz hat, nimmt sich vor, den umgekehrten Weg zu gehen: Mit der nächsten kantonalen Steuergesetzrevision für 2020 will die Regierung ihn auf 12,6 Prozent anheben. Luzern würde auf Rang 8 abrutschen. Käch: «Der grösste Zentralschweizer Kanton verliert sein Alleinstellungsmerkmal und dürfte in den Konzernzentralen bei der Suche nach steuergünstigen Standorten in den Shortlists keinen Platz mehr finden.» Gemäss einem Listing des Luzerner Finanzdepartements weist Zug wieder die tiefste Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz aus, wenn die Steuerreform 2017 und ihre Anschlussgesetze der Kantone gültig werden. Nidwalden (3.), Uri (5.), Schwyz (7.), Luzern (8.) und Obwalden (9.) sind in den Top Ten. Die Unterschiede zwischen den Kantonen schrumpfen freilich.
Auch die Vermögenssteuer möchte der Luzerner Regierungsrat erhöhen, gleichzeitig aber die Steuerfreigrenze für geringere Vermögen anheben. In diesem Bereich befindet sich der Kanton Luzern heute auf Augenhöhe mit Zug, die andern Zentralschweizer Kantone sind günstiger. Bei der Dividendenbesteuerung – für sie sind die Einkommenssteuersätze massgebend – planen die Luzerner, den versteuerbaren Anteil zu erhöhen. Konkret bedeutet das: Nicht mehr nur 60 Prozent, sondern 70 Prozent der Dividendenerträge sind zu versteuern.
Neu gibt es in der Schweiz nach dem Vorbild der Europäischen Union sogenannte Patentboxen. Es handelt sich um ein Vehikel, mit dem die Unternehmen ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung von den Steuern abziehen können. Der Kanton Zug bietet bei diesen Patentboxen eine Entlastung von 90 Prozent, Luzern lediglich von 10 Prozent. Luzern verliere für Unternehmen und Vermögende an Steuerattraktivität, die übrigen Zentralschweizer Kantone legten zu, resümiert Käch. «Schwyz und Zug investieren einen schönen Teil der zusätzlich in die Kantonskassen fliessenden Bundessteuern in ihre Standortattraktivität. In Luzern ist dieser Zustupf schon für andere Sachen verplant.»