(agl) Betroffen seien besonders Angestellte aus dem Gastgewerbe, dem Detailhandel und der Reinigungsbranche sowie Temporärangestellte, schreibt die Gewerkschaft Syna am Donnerstag in einer Mitteilung. Sie hat eine Erhebung bei 5000 Angestellten durchgeführt.
Oft haben Unternehmen es demnach vorgezogen, Angestellte im Stundenlohn oder Temporärmitarbeitende zu entlassen, anstatt für sie Kurzarbeit zu beantragen. Dies, obwohl der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeit auch auf diese Berufsgruppen ausgeweitet hat. Personen, die ihre Stelle verlieren, müssten in der Arbeitslosigkeit dann mit tieferen Taggeldern zurechtkommen, da sie zuvor zu tiefen Löhnen beschäftigt waren, schreibt die Syna.
Die Gewerkschaft fordert nun bei Temporärstellen und Abrufarbeit bessere Anstellungsbedingungen. Bei Arbeit auf Abruf brauche es ein garantiertes Mindesteinkommen, bei Temporärangestellten soll die gleiche Kündigungsfrist gelten wie bei allen anderen Angestellten. Für Angestellte mit tiefem Einkommen fordert die Syna zudem einen Lohnersatz von 80 statt wie bisher 100 Prozent bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.