Kartellgesetz
Post verzögert Bericht zu Millionen-Busse – Weko verliert Geduld

Zu einer Busse von über 22 Millionen Franken ist die Post verdonnert worden, weil sie gegen das Kartellgesetz verstossen haben soll. Bis jetzt unter Verschluss blieb ein umfassender Bericht zu den Vorwürfen – weil man sich nicht auf eine Version einigen konnte. Nun geht die Wettbewerbskommission auf Konfrontationskurs und veröffentlicht eine für die Post unliebsame Verfügung, bevor sie alle Details mit dem Staatskonzern ausdiskutierte.

Philipp Felber
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Die Post soll mit einem zu komplizierten Preissystem für adressierte Briefsendungen ihre Konkurrentin Quickmail behindert haben. Steffen Schmidt/Keystone

Die Post soll mit einem zu komplizierten Preissystem für adressierte Briefsendungen ihre Konkurrentin Quickmail behindert haben. Steffen Schmidt/Keystone

KEYSTONE

Die Wettbewerbskommission ist sich sicher: Die Post hat nicht nur bei Postauto getrickst. Im Dezember 2017, ein paar Wochen, bevor das Bundesamt für Verkehr die Untersuchungsergebnisse zum Postauto-Skandal veröffentlichte, büsste die Wettbewerbskommission (Weko) die Post mit 22,6 Millionen Franken. Im Verhältnis zu den 190 Millionen Franken, welche die Post wegen der Buchhaltungstricks zurückzahlen musste, ein kleiner Betrag.

Die Post lässt die Vorwürfe der Weko nicht auf sich sitzen und zieht ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Dort liegt der Fall noch heute. Eine nun veröffentlichte Verfügung bringt neue Details der Untersuchung zutage. Die Umstände, unter denen der Bericht an die Öffentlichkeit kam, zeigt auch, wie die Post die Veröffentlichung verzögerte. Und wie der Weko der Geduldsfaden riss.

22,6

Millionen Franken Busse muss die Post zahlen. Der Fall liegt momentan beim Bundesverwaltungsgericht.

Der Vorwurf der Weko an die Post lautete: Einzelne Post-Kunden sollen bei adressierten Briefsendungen bevorzugt worden sein. Damit sei der Wettbewerb zwischen Unternehmen, etwa aus dem Versandhandel, behindert worden. Zudem habe ein von der Post neu eingeführtes Preissystem den Markteintritt von Konkurrentin Quickmail in den ehemaligen Monopolmarkt behindert.

Jahrelanges Verfahren

Die Untersuchung gegen die Post zog sich bereits seit Ende 2010 hin. Die Weko erwähnte Ende 2017 mit der Veröffentlichung der Bussenhöhe, dass im ersten Quartal 2018 ein umfassender Bericht zu den Vorwürfen veröffentlicht werden soll. Im April vergangenen Jahres startete die «Schweiz am Wochenende» einen ersten Versuch, an den Bericht zu gelangen. Vonseiten der Weko hiess es, dass es eine Verspätung gebe und er im zweiten Quartal 2018 veröffentlicht werden soll.

Der nächste Versuch scheiterte im Juni. Im August hiess es dann: «Die Parteien haben nach beantragter Fristerstreckung noch immer Zeit, um die Geschäftsgeheimnisse zu bereinigen.» Im Oktober: dass sich die Publikation weiter verzögern wird. Seit der Medienmitteilung zur Busse war fast ein Jahr vergangen, der ursprüngliche Plan um Längen überzogen. Was war passiert?

Ein Telefonat mit der Weko bringt Licht ins Dunkel. Die Post hat einen Berichts-Vorschlag gemacht, in dem zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse umfangreich geschwärzt worden ist. Die Weko hatte nicht die gleiche Auffassung wie die Post, was denn nun ein Geschäftsgeheimnis sei und was nicht, deshalb verzögerte sich die Publikation des Berichts weiter. Das war durchaus im Interesse der Post, worauf das weitere Verhalten des Unternehmens schliessen lässt.

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, versuchte die «Schweiz am Wochenende» an den besagten Bericht zu gelangen. Und zwar an die von der Post vorgeschlagene Version mit den grosszügigen Streichungen. Kurz darauf teilte die Weko mit, dass sie das Gesuch gutheissen möchte. Die Post ging in der Folge gegen das Gesuch vor und stellte Ende Dezember ein Schlichtungsgesuch. Offenbar wollte die Post nicht, dass die Version, welche sie selber der Weko zur Veröffentlichung präsentierte, publiziert wird. Die Post sagt dazu, dass der Schlichtungsantrag erfolgte, weil sie die Auffassung vertritt, dass das Öffentlichkeitsgesetz in diesem Fall nicht zur Anwendung komme.

Ein Schlichtungsverfahren bei einem Gesuch über das Öffentlichkeitsgesetz ist zeitraubend. Oft vergehen Monate, bis die Unterlagen tatsächlich auf dem Tisch liegen. Der abermaligen Verzögerung kam die Weko nun zuvor. Sie veröffentlichte kurzerhand die von der Post vorgelegte Version auf ihrer Homepage. Die Post sagt zum Vorgehen der Weko einzig: «Die Post nimmt die Publikation des Entscheids in dieser Version zur Kenntnis.»

Komplexes Preissystem

Im Bericht wird aufgezeigt, wie das Preissystem «Capri» aufgebaut ist. Dieses löste 2011 das «Preissystem 2009» ab. Beide definierten Preise und Rabatte für adressierte Briefsendungen von Geschäftskunden. Die Untersuchung startete nach Anzeigen gegen Capri, unter anderem auch von Quickmail.

Laut dem Bericht der Weko missbrauchte die Post ihre marktbeherrschende Stellung, «indem sie gewisse Vertragskunden gegenüber anderen bei Preisen diskriminierte, diese dadurch benachteiligte und im Wettbewerb behinderte». Benachteiligt soll zudem Quickmail worden sein, die einzige Konkurrentin der Post in dem Segment.

Die Weko stellte umfangreiche Berechnungen an und wollte von Kunden in Umfragen wissen, wie sie das Vorgehen der Post bei der Preisgestaltung einschätzen. Die Resultate zeigen zum Beispiel, dass Capri viele Firmen für zu kompliziert hielten. So sei es schwierig gewesen, die Preise zu berechnen oder zu vergleichen.

Die Post habe zudem gewissen Firmen, die auch beim kleinen Konkurrenten Quickmail unter Vertrag standen, mit besseren Preisen bedacht. Quickmail sei dadurch behindert worden. Ob dies alleine zu den finanziellen Schwierigkeiten von Quickmail geführt habe, welche von 2012 bis 2015 bestanden, sei aber nicht nachgewiesen, schreibt die Weko. Eine eigentliche Behinderungsstrategie gegen Quickmail konnte die Weko ebenfalls nicht beweisen. Das Vergehen werten die Wettbewerbshüter insgesamt als «leichten Verstoss» gegen das Kartellgesetz. Deshalb fiel die Bussensumme auch moderat aus.

Die Post kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Und wählt deutliche Worte in ihrer Kritik an die Weko. Die Post bringt laut dem Bericht vor, dass die Weko «der Gruppe der Anzeigerinnen sehr eng verbunden sei und diese im Verfahren schon beinahe beraten habe». In jedem Fall habe es der Weko während des gesamten Verfahrens an der notwendigen Objektivität gefehlt, heisst es weiter. Denn: Die Post wollte «mit dem Preissystem Capri vielmehr regulatorisch, kartellrechtlich und auch hinsichtlich des Preisüberwachers nur eines: Alles richtig machen!», heisst es im Bericht.

Ende Dezember 2016 lehnte die Post eine mögliche einvernehmliche Regelung ab. Dies nachdem die Weko den möglichen Rahmen der Sanktion bekannt gab. In der Folge zeigte die Post sichtlich wenig Interesse, das Verfahren abzuschliessen. Termine liess die Post mehrfach verschieben. Von der Weko verlangte Unterlagen wurden laut dem Bericht nicht eingereicht. Bis die Weko dann Ende 2017 ihr Urteil in ersten Teilen veröffentlichte.