Geflüchteter Russe muss Schweiz verlassen – Bundesgericht bestätigt Aargauer Entscheid
Ein russischer Bürger, der kurz nach Kriegsausbruch aus der Ukraine flüchtete, hat in der Schweiz laut Bundesverwaltungsgericht kein Anrecht auf den Schutzstatus S. Und der Entscheid des Aargauer Migrationsamtes, den Mann in Ausschaffungshaft zu stecken, ist laut Bundesgericht gerechtfertigt.