Deradikalisierung – und eine zweite Chance für den Schaffhauser Terrorhelfer: Er wird nicht des Landes verwiesen
Zwar wird der Schaffhauser Terrorhelfer, der in der Winterthurer Szene verkehrt hat, vom Bundesstrafgericht in Bellinzona weitgehend schuldig gesprochen. Beim Strafmass bleibt das Gericht deutlich hinter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. In eine Deradikalisierung muss er aber doch.