Bundesgericht
Aargauer erhält Waffen nicht zurück: Er wurde gegenüber der Polizei tätlich und traktierte seine Frau mit Fusstritten Eine Kalaschnikow AK47, einen Revolver und zwei Pistolen: Dieses Arsenal wurde einem Mann abgenommen, der wegen häuslicher Gewalt gegen seine Frau mehrfach vom gemeinsamen Wohnort weggewiesen wurde. Die Waffen bekommt er definitiv nicht zurück: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Aargauers abgewiesen.