Die neuen Ombudsleute von SRF sind das Resultat eines verpatzten Wahlprozederes.
Noch drei Monate. Dann ist die Amtszeit von Roger Blum als Ombudsmann abgelaufen. Wer sich über eine Radio- oder Fernsehsendung der SRG ärgert, hat sich mit Reklamationen seit vier Jahren an ihn zu wenden. Blum wirkte mit professoralem Fleiss. Stellte er anfänglich ein 40-Prozent-Pensum in Rechnung, ist es für den mittlerweile 74-Jährigen ein 80-Prozent-Job. Als ehemaliger Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) hat er es dabei mehr mit dem Richten als dem Moderieren zwischen den Kritikern und den Sendemachern.
Gewählt wird der SRF-Ombudsmann vom Publikumsrat, einer weiteren Instanz in der verzettelten SRG-Trägerschaft. Diese hat dem Vernehmen nach zunehmend Mühe mit der Attitüde des emeritierten Medienprofessors. Neu sollte die Ombudsstelle deshalb durch eine Co-Leitung besetzt werden, und diese Stellen wurden im vergangenen Frühjahr ausgeschrieben.
Aus den Bewerbungen wählte der Publikumsrat zwei Personen: die Anwältin und UBI-Vizepräsidentin Catherine Müller sowie einen medieninteressierten Aargauer Lehrer. Die Kandidaten hatten sich – weil nicht anders vorgesehen – einzeln beworben. Als sie sich nach vollzogener Wahl erstmals trafen, zeigte sich, dass sie nicht kompatibel waren. Der Lehrer zog sich zurück.
Susanne Hasler, Präsidentin des Publikumsrates, sagt: «Wir haben unterschätzt, wie wichtig es ist, dass die Chemie zwischen den Personen stimmt und dass sie ähnliche Werte vertreten müssen, um als Co-Leitung zu funktionieren.» Einen neuen Kandidaten aus dem Fundus der Bewerbungen zu finden, war laut Hasler nicht möglich. Rund vierzig Personen hätten zwar Interesse angemeldet, «darunter aber auch Studierende der Medienwissenschaften, die eine 50-Prozent-Stelle noch attraktiv gefunden hätten».
Statt eine öffentliche Neuausschreibung zu starten, erstellte der Publikumsrat diskret eine Longlist mit 16 Namen, die sie anfragten. Fünf von ihnen wurden zusammen mit der bereits gewählten Catherine Müller zu sogenannten «Turnus-Gesprächen» geladen. Dieses Verfahren, das an ein Speeddating gemahnt, sollte das ideale Paar hervorbringen. Zwei Auserwählte wollten sich diesem Prozedere nicht unterziehen und zogen sich zurück. Was blieb, war eine Auswahl von zwei Frauen und zwei Männern.
Mitte Dezember verkündete der Publikumsrat das Resultat: Einstimmig habe das Gremium die Juristin und ehemalige Journalistin Esther Girsberger sowie den Medienpädagogen Kurt Schöbi als Co-Leiter der Ombudsstelle gewählt. Dass die Wahl nicht wie angekündigt aufgrund der Ausschreibung erfolgte, war der Medienmitteilung ebenso wenig zu entnehmen, wie die Tatsache, dass die bereits gewählte Kandidatin in der zweiten Runde ausgebootet wurde. Hasler sagt dazu, es habe im leitenden Ausschuss Konsens darüber geherrscht, dass in der Zusatzrunde alle Bewerber von Feld 1 starten würden.
Das Bizarre: Dem Regionalrat SRF, dem übergeordneten Gremium, war bewusst, dass sich der Publikumsrat mit der offenen Ausschreibung in die Nesseln setzen wird. Doch er hatte nichts zu sagen, da die SRG-Statuten eindeutig sind: Die Besetzung der Ombudsstelle ist einzig Sache des Publikumsrates.
Ombudsstellen sind bei konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern gesetzlich vorgeschrieben. Bei den privaten Anbietern ist es allerdings die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI), die als nächsthöhere Instanz bei Beschwerden gegen Sendungen auch die Ombudsmänner und Frauen für die drei Landesteile bestimmt. Nur die SRG kann diese Funktion in eigener Regie besetzen, beziehungsweise an ihren Publikumsrat delegieren.
Girsberger und Schöbi übernehmen den Job jeweils mit einem 40-Prozent-Pensum. Was damit zu verdienen ist, will Susanne Hasler nicht verraten. Es handle sich nach einer neuen Einstufung der SRG aber um eine «Fachkaderstelle».