Hessigkofen/Lüsslingen-Nennigkofen
Für Folientunnel braucht es eine Baubewilligung

Im Jahresbericht der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung werden auch Beispiele aus der Region in Bezug auf «Bauen ausserhalb der Bauzonen» beschrieben.

Urs Byland
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Oft werden Folientunnel wie diese ohne Baubewilligung errichtet.

Oft werden Folientunnel wie diese ohne Baubewilligung errichtet.

Hanspeter Bärtschi

Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone oder Gemüseanbau im Folientunnel: zwei Themen, die im letzten Jahr in der Region beschäftigten. Diskutiert werden diese Themen auch im Jahresbericht der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung.

Mitglieder sind dort alle Kantone sowie rund die Hälfte aller Schweizer Gemeinden, darunter auch etliche Solothurner Gemeinden. Präsidiert wird die Vereinigung aktuell vom Solothurner Ex-Regierungsrat Walter Straumann.

Im März 2013 wurden aufgrund einer Gesetzesrevision neue Vorschriften erlassen. Diese erweitern die Bau- und Nutzungsmöglichkeiten für die landwirtschaftsnahe und hobbymässige Pferdehaltung.

Sie ermöglichen es, unter gewissen Voraussetzungen, Reitplätze zu erstellen. Die Gesetzesänderung erforderte aber auch eine Anpassung der Raumplanungsverordnung. Diese stiess in der Vernehmlassung auf massive Kritik von Pferdehaltern.

Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen entsprächen in keiner Weise dem Geist des Gesetzes, das die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern wolle.

Inakzeptabel sei, dass die neuen Vorschriften auf landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des bäuerlichen Bodenrechts beschränkt sind und Akteure, die diese Anforderungen nicht erfüllen, von den neuen Möglichkeiten nicht profitieren können.

Diese Beschränkung stehe aber schon im Gesetz, weshalb die Verordnung daran nichts ändern kann. Für Pferdehaltungsbetriebe, welche die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe nicht erfüllen, enthält das revidierte Raumplanungsgesetz eigenständige Vorschriften. Sie schränken die Nutzungsmöglichkeiten stark ein, was vom Gesetzgeber zwecks Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet aber gewollt ist.

Zum Beispiel Mühlegarten

Das andere Thema betrifft die Folientunnel. Dabei wird der Streitfall in Lüsslingen-Nennigkofen zitiert. Dort musste die landwirtschaftliche Genossenschaft Mühlegarten ihre Folientunnel wieder abbauen, weil das Bundesgericht diese als nicht zonenkonform in der Landwirtschaftszone qualifizierte.

Die Tatsache, dass die Pflanzen direkt im Boden wurzelten, sei nicht das einzige Beurteilungskriterium, zitiert der Jahresbericht das Bundesgerichtsurteil, sondern ein Aspekt unter anderen.

Da das witterungsempfindliche Gemüse (Peperoni, Tomaten, Auberginen, Gurken) einzig mit einer ständigen Abdeckung gedeihe, bestehe kein massgeblicher Unterschied zu Gewächshäusern, bei denen die Kultivierung unter künstlichen Bedingungen erfolge. Im Jahresbericht folgert der Autor: «Der Entscheid dürfte grosse Auswirkungen haben, denn Folientunnel sind weit verbreitet, und sie werden oft ohne Baubewilligung erstellt.»

Golfplätze auf dem Vormarsch

Beschrieben wird im Jahresbericht auch die Siedlungsentwicklung. So hat die Siedlungsfläche der Schweiz von 1984 bis 2009 um 584 Quadratkilometer zugenommen; dies entspricht der Grösse des ganzen Genfersees.

Insgesamt gingen 850 Quadratkilometer Kulturland verloren. Die neuen Siedlungsflächen waren früher zu 32 Prozent Ackerland, 33 Prozent Naturwiesen, 13 Prozent Obst-, Rebbau- und Gartenbaugebiete und zu 8,7 Prozent Weiden. Das Wachstum der Industrie- und Gewerbeareale habe sich mit den Jahren etwas verlangsamt. Hoch blieb die flächenmässige Zunahme bei den Erholungs- und Grünanlagen; vor allem Golfanlagen trugen dazu bei. Das Areal der Golfplätze übersteigt erstmals jenes der Schrebergärten.

Quelle: VLP-ASPAN, Raumentwicklung Jahresbericht 2013. www.vlp-aspan.ch