Neuendorf
Kiesabbau in der Aegerten bleibt blockiert

Hängige Einsprachen gegen das geplante Verkehrsregime zur Erschliessung der Kiesgrube Aegerten blockieren den Kiesabbau. Noch fehlt auch die Rodungsbewilligung durch den Bund.

Erwin von Arb
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Die ausgeschöpfte Kiesgrube Aegerten im Neuendörfer Wald.

Die ausgeschöpfte Kiesgrube Aegerten im Neuendörfer Wald.

Bruno Kissling

Die schon fast unendliche Geschichte um die Erweiterung der Kiesgrube Aegerten ist um ein Kapitel reicher. Das Bau- und Justizdepartement (BJD) hat der Beschwerde der Gegner des geplanten Verkehrsregimes für die Erschliessung der Grube mit einer Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.

Damit kommt das BJD dem Begehren der Einwohnergemeinde als zuständige Behörde nach. Diese hatte im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens den Antrag gestellt, die Lastwagen als Übergangslösung über die aufgelegte Route via Fulenbacherstrasse und Wolfwilerstrasse verkehren zu lassen. Dies, um den seit rund einem Jahr blockierten Kiesabbau wieder zu ermöglichen.

Verfügung bleibt ohne Wirkung

Direkte Auswirkungen wird diese Verfügung indes nicht haben, weil die Betreiberin der Grube, die Kies Neuendorf AG (Vigier Beton Mittelland AG), nicht mit dem Abbau der bewilligten 1,3 Mio. Kubikmeter Kies beginnen kann. Dieses Vorkommen befindet sich unter den Baumwurzeln nördlich der inzwischen stillgelegten Kiesgrube und umfasst eine Fläche von rund 143 000 Quadratmetern. Bis diese Bäume gefällt werden können, wird es noch eine Weile dauern, wie Rudolf Bieri vom kantonalen Raumplanungsamt erklärt.

Als Grund dafür erwähnt er die fehlende Rodungsbewilligung durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Dieses Gesuch sei beim Kanton liegen geblieben. Bemerkt worden sei dies vor etwa eineinhalb Monaten. «Es wird wohl etwa noch einmal vier bis sechs Wochen dauern, bis die Rodungsbewilligung vorliegt», schätzt Bieri.

Erst wenn auch diese Bewilligung vorliegt, kann der Gestaltungsplan für die geplante Erweiterung der Kiesgrube Aegerten dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit Beginn der Rodung könnte auch der vom BJD verfügte Entzug der aufschiebenden Wirkung wegen der hängigen Beschwerde der Gegner des Verkehrsregimes Rechtskraft erlangen.

An Verwaltungsgericht gelangt

Das wollen die 20 Beschwerdeparteien an der Wolfwilerstrasse verhindern. Deshalb haben sie über ihren Anwalt Arthur Haefliger, Olten, beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen die BJD-Verfügung eingelegt. Die Beschwerdeführer stört die Begründung in der Verfügung.

Das BJD beruft sich darauf, dass sich die als Übergangslösung vorgesehene Route bereits früher als Provisorium bewährt habe. Die Beschwerdeführer lehnen dies aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen ab. Eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene Nutzwertanalyse gibt ihnen recht. Sie favorisiert ein Projekt, welches die Rückfahrt der Lastwagen über den Erlenstutz vorsieht. Allerdings existiert diese Strasse erst auf dem Papier. Sie zu bauen, könnte Jahre dauern.