Balsthal
Es gibt kein Geld fürs Förderprogramm für Kinder

Das Pilotprojekt «schritt:weise», welches sozial benachteiligte Kinder unterstützen soll, wird nicht eingeführt. Das hat der Gemeinderat von Balsthal beschlossen.

Peter Wetzel
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Parkplätze im Dorfzentrum von Balsthal. (Archiv)

Parkplätze im Dorfzentrum von Balsthal. (Archiv)

Hanspeter Bärtschi

Obwohl die Einwohnergemeinde Balsthal seit 2013 beim Pilotprojekt «schrittweise» mitmacht, lehnte der Gemeinderat die definitive Einführung dieses Förderprogramms mit jährlichen Kosten von 24'750 Franken für die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen ab. Wir haben einfach das Geld nicht dazu, wurde argumentiert.

Rosmarie Schär, Koordinatorin des Förderprogramms, hatte vorgängig betont, dass die Erfahrungen bis jetzt sehr positiv verlaufen seien. Mit dem Programm soll gewährleistet werden, dass Kinder, die unter erschwerten Bedingungen (Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen, Trennung, Migration usw.) aufwachsen, früh spielend unterstützt werden.

Dies fördere ihre Entwicklung und erhöhe die Chancen für eine erfolgreiche Kindergarten- und Schulzeit. Auf diese Weise könne die Gemeinde wieder Kosten einsparen, bemerkte Schär. Der Programmbeginn wäre der 1. Januar 2017 gewesen und hätte vier Jahre gedauert.

Einiges zu reden gab ein Antrag des Präsidenten des Gewerbevereins Balsthal Klus, Daniel Christ: «Ich beantrage, dass ab diesem Schuljahr jeweils am 6. Dezember am Nachmittag schulfrei ist.» Er begründete das Begehren damit, dass der St. Nikolaus-Anlass in Balsthal mit dem abendlichen Hausbesuch des Chlauses und dem Umzug eine 125-jährige Tradition habe.

Um diese zu fördern und zu erhalten, sei der Besuch des Chlaus-Märets zu ermöglichen. Die Fachkommission Bildung hatte sich gegen den Antrag des Gewerbevereins ausgesprochen. Der Gemeinderat sprach sich für einen einjährigen «Probelauf» aus, um nachher definitiv über den schulfreien Nachmittag am 6. Dezember zu befinden.

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass als Kompensation am Fasnachtsdienstag am Nachmittag Schule gehalten wird. Dieser Beschluss gilt aber vorläufig nur für die Kinder des Kindergartens und der Primarschule. Die Kreisschule entscheidet autonom.

Vorbereitungen für Budget 2017

Der Gemeinderat verabschiedete die Weisungen für die Budgetvorgaben 2017 an die Ressortleiter und Budgetverantwortlichen. Die Budgetunterlagen samt allfälligen Begründungen für grössere Abweichungen müssen bis zum 15. September 2016 an die Finanzverwaltung geliefert werden.

Des Weiteren wurde der Teilzonen- und Gestaltungsplan Höngerstrasse mit Zonen- und Sonderbauvorschriften wird vom 25. August bis 23. September 2016 öffentlich aufgelegt. Die geplante Überbauung sieht zwei Mehrfamilienhäuser vor.