Weissenstein Sesselbahn
Scharmützel um Sässeli am Weissenstein arten aus

Der Schweizerischer Heimatschutz (SHS) zeigt die Verantwortlichen der Seilbahn Weissenstein an. Er beschuldigt die Verantwortlichen, gegen das Entfernungsverbot der alten Bahn verstossen zu haben.

Marco zwahlen
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Die alte Sesselbahn am Weissenstein wurde nach ihrer Stilllegung abgebaut.

Die alte Sesselbahn am Weissenstein wurde nach ihrer Stilllegung abgebaut.

Keystone

Dieses Verbot hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach der Stilllegung der Sesselbahn vor zwei Jahren im Zuge des Bewilligungsverfahrens für die neue Gondelbahn verfügt. Damit soll verhindert werden, dass Bestandteile der historischen Bahn verkauft oder zerstört werden.

«Es wird (...) zur Kenntnis und Anzeige gebracht, dass das Gehänge und die Klemmen von den Fahrmitteln getrennt worden sind», schreibt Rechtsanwältin Gabriella Flückiger ans BAV. Dieses wird ersucht, der Sache nachzugehen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Interessant: In ihrer Anzeige vom 22. November erwähnt sie in keinem Wort den SHS.

«Sesselscharmützel und Verfahrensstörmanöver»

Die Anzeige bezeichnen die Seilbahnverantwortlichen in einer Medienmitteilung als weiteres «Sesselscharmützel und Verfahrensstörmanöver». Tatsache sei: Aus Sicherheitsgründen hätte die Seilbahn Weissenstein AG (Swag) Ende 2009 das Förderseil entfernen müssen. Die Sässeli seien alle in der Talstation zentral und gut geschützt eingelagert worden. «Um dies bewerkstelligen zu können, mussten die Klemmen und Gehänge von den eigentlichen Sesseln mechanisch getrennt werden», so die Swag. Alle Bestandteile seien «in Reih und Glied» und durchnummeriert in der Station deponiert. Besagte «mechanische Trennung» sei nicht mit dem Schneidbrenner oder auf andere brachiale Weise erfolgt, sondern, indem je ein Splint und ein Bolzen entfernt worden seien.

Demontierte Gehänge und Klemmen. zvg

Demontierte Gehänge und Klemmen. zvg

Solothurner Zeitung

Zum Beweis legt die Swag Fotos vor. Wer die Station betrete und die vorgenommenen Demontage- und Lagerungsarbeiten erblickt, «muss – minimaler Sachverstand vorausgesetzt – erkennen, dass nichts unwiederbringlich demontiert oder gar zerstört wurde.» Wie man darin einen Verstoss gegen das Entfernungsverbot sehen könne, ist der Swag schleierhaft. «Auch, wie man einen Blick auf die deponierten Sessel, Klemmen und Gehänge werfen kann, ohne sich illegalerweise Zutritt zur Station zu verschaffen.»

Plangenehmigung sehnlichst erwartet

Die Swag wartet wie viele andere sehnlichst auf die Plangenehmigung des BAV. Diese ist nach Planänderungen und erneuten verfahrensbedingten Vernehmlassungen auf «frühestens Ende Jahr» angekündigt. Vorausgesetzt, die Bewilligung werde rund um den Jahreswechsel ausgesprochen, könnte die neue Bahn laut der Swag noch 2012 eröffnet werden. «Es sei denn, es wäre zum Schaden aller Beteiligten das grosse ‹Störmanöver› zu gewärtigen.»

Der SHS behält sich einen Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht vor. In diesem Fall würde 2012 keine Bahn am Weissenstein laufen. Und gehts sogar noch ans Bundesgericht, wohl auch 2013 noch nicht.