Staatsanwaltschaft
Zugkollision in Olten: Lokführer wird zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zur Zugkollision in Olten im Oktober 2011 abgeschlossen. Der 49-jährige Lokführer des «Läufelfingerli» wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Drucken
Zugsunglück im Bahnhof Olten

Zugsunglück im Bahnhof Olten

Adrian Hunziker

Am Abend des 6. Oktober 2011 kam es in der Nähe des Bahnhofs Olten zu einer Kollision zweier Regionalzüge. Beide Züge entgleisten teilweise und zwei Personen wurden leicht verletzt (wir berichteten).

Menschen laufen vom Unglücksort weg Mehrere Person wurden durch die Kollision verletzt, eine mittelschwer.
15 Bilder
Der Unfall ereignete sich am Donnerstag kurz vor 18 Uhr
Am Unfall beteiligt waren die S9 («Läufelfingerli»)...
...und ein Entlastungszug (S3) aus Basel
Grossaufgebot von Polizei, Ambulanzen und die Feuerwehr
Entgleist Die Lokomotive und zwei Waggons des Regionalzugs wurden durch die Kollision aus den Schienen gehoben
Zugskollision
Die Wagen wurden stark in Mitleidenschaft gezogen
Die demolierte Lokomotive
Feuerwehr und Polizei behalten den Überblick
Der Unglücksort ist grossräumig abgesperrt
Feuerwehrmänner begutachten den Schaden
Rettungskräfte besprechen sich

Menschen laufen vom Unglücksort weg Mehrere Person wurden durch die Kollision verletzt, eine mittelschwer.

Leserbild

Die Unabhängige Untersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) kam rasch zum Schluss: Die S9 («Läufelfingerli») trägt die Schuld an der Zugskollision. Der Lokomotivführer hatte das Rotlicht überfahren und auf der darauf folgenden Weiche einen anderen Zug gerammt.

Das bestätigt nun das Urteil der Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie hat ihre Ermittlungen nun abgeschlossen und gegen den Lokführer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs erlassen. Der 49-jährige Schweizer wird darin zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Lokführer ein Haltesignal übersehen hat, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Durch die Kollision wurde der Zugverkehr während Stunden gestört und die Zugreisenden der beiden Züge wurden erheblich gefährdet. Zudem entstand am Rollmaterial der SBB und an der Infrastruktur ein Sachschaden von über drei Millionen Schweizerfranken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. (ldu)