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Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zur Zugkollision in Olten im Oktober 2011 abgeschlossen. Der 49-jährige Lokführer des «Läufelfingerli» wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Am Abend des 6. Oktober 2011 kam es in der Nähe des Bahnhofs Olten zu einer Kollision zweier Regionalzüge. Beide Züge entgleisten teilweise und zwei Personen wurden leicht verletzt (wir berichteten).
Die Unabhängige Untersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) kam rasch zum Schluss: Die S9 («Läufelfingerli») trägt die Schuld an der Zugskollision. Der Lokomotivführer hatte das Rotlicht überfahren und auf der darauf folgenden Weiche einen anderen Zug gerammt.
Das bestätigt nun das Urteil der Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie hat ihre Ermittlungen nun abgeschlossen und gegen den Lokführer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs erlassen. Der 49-jährige Schweizer wird darin zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Lokführer ein Haltesignal übersehen hat, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Durch die Kollision wurde der Zugverkehr während Stunden gestört und die Zugreisenden der beiden Züge wurden erheblich gefährdet. Zudem entstand am Rollmaterial der SBB und an der Infrastruktur ein Sachschaden von über drei Millionen Schweizerfranken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. (ldu)