Gemeindeparlament Olten
Wörter bedeuten noch keine Stellen

Einstimmig hat Oltens Legislative die Teilrevision der stadträtlichen Geschäftsordnung gutgeheissen.

Urs Huber
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Die beantragte Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde einstimmig angenommen. (Archiv)

Die beantragte Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates wurde einstimmig angenommen. (Archiv)

Noch vor vier Monaten hatte das Parlament die beantragte Teilrevision der Geschäftsordnung des Stadtrates hauchdünn verworfen und zurückgewiesen. An der Sitzung vom Donnerstag nun passierte das Geschäft einstimmig, nachdem mehrere Anträge aus den Fraktionen Eingang in die aktuelle Fassung fanden.

Besonders viel diskutiert waren Anträge der SVP, welche sich gegen die Wiedereinführung gewisser Begriffe stemmte. Allein die Tatsache, dass die Wörter «Stadtentwicklung» und «Umwelt und Energie» in der teilrevidierten Fassung Aufnahme fanden, nährte die Vermutung, dass der Stadtrat just diese Stellen wieder zu besetzen und damit einst beschlossene Sparmassnahmen zu tropedieren gedenke. Erst die Zusicherung der Exekutive, niemand denke an eine Wiederbesetzung, machte es einer grossen Parlamentsmehrheit möglich (35 Ja-Stimmen), die Wörter dort verankert zu belassen.

Auch viel zu reden gab ein Antrag von Alexandra Kämpf (FDP). Sie wollte den Artikel zur Offenlegung der Interessensbindungen modifiziert wissen. Explizit beharrte die Freisinnige darauf, die Offenlegung «unter Vorbehalt von Berufs- und Geschäftsgeheimnis» verankert zu sehen, was die Grünen nur sehr ungern zur Kenntnis nahmen, weil der Antrag weitreichend sei und ohne grosse Vorbereitung ans Parlament herangetragen werde, wie Myriam Frey Schär meinte. Es sei rechtens, Anträge spontan zu formulieren, konterte der Freisinn überraschend gereizt. Der Antrag Kämpfs setzte sich schliesslich mit 21 zu 17 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) dennoch klar durch.

Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme passierte auch der Antrag von Christine von Arx (SP), wonach die Traktandenliste des Stadtrates sowie dessen Beschlüsse von öffentlichem Interesse nicht bloss in geeigneter Form, sondern spätestens zwei Tage vor der Sitzung (Traktandenliste) sowie Protokolle, vollständige Berichte und Anträge von öffentlichem Interesse spätestens acht Tage nach der eigentlichen Sitzung zu veröffentlichen seien. «Die Stadtratssitzungen sind ja öffentlich», begründete von Arx ihren Änderungsantrag.