Unter dem Einkaufszentrum Hammer 2 in Olten wurde 1987 ein viertes Untergeschoss gebaut. Da es unbewilligt erstellt worden war, liess die Baukommission die Bauarbeiten einstellen; die Etage wurde nie genutzt. Jetzt wird die Öffnung des «Hammerlochs» Thema.
Eine Geschichte, die vor dreissig Jahren sprichwörtlich begraben wurde, ist dieser Tage wieder aus der Versenkung geholt worden: Jüngst an einer Wahlkampfveranstaltung, der Dauerbrenner Parkleitsystem kam nicht zu knapp zur Sprache. Da riss Stadtpräsident Martin Wey einen Gedanken an: Ein Parkleitsystem mache für ihn nur Sinn, wenn Sammelparkplätze existierten. Was wäre nun, wenn das «Hammerloch» nach all den Jahren doch geöffnet würde?
Jene dritte Parketage unter dem Hammercenter 2, die vor dreissig Jahren gebaut wurde, jedoch nie genutzt werden konnte, weil sie nicht den Bauvorschriften entsprach?
Es mutet ein wenig wie Ironie an, dass es ausgerechnet die Mundartfassung von Samuel Becketts «Warten auf Godot» war, die einst in der Baugrube des Hammer-Areals 2 aufgeführt wurde. Juni 1989 wars und die Theatergruppe Olten um Daniel Hoch, Daniel Tröhler und Mike Müller inszenierte «Warte uf e Godot» in einer Open-Air-Vorstellung. Die Spielstätte stellte bezüglich Infrastruktur, Akustik und Licht eine Herausforderung dar. Das Stück wurde auch in Solothurn und Bern gezeigt und als Höhepunkt in der Abflughalle des ehemaligen Terminals A am Flughafen Zürich. Aus der Theatergruppe ging später der Verein Theaterstudio Olten hervor.
Man schrieb das Jahr 1987, der Aushub für die Parketage vier Stockwerke unter dem Boden des Bauprojekts Hammer 2 war unter Federführung des verantwortlichen Architekten Massimo Hauswirth bereits erfolgt. Der Haken an der Sache: Das bewilligte Baugesuch sah nur drei Stockwerke unter Boden vor. Weil die ursprünglichen Baupläne abgewandelt worden waren, hatte sich eine Änderung des Parkiersystems aufgedrängt und die Bauherrschaft beschloss, ohne Kenntnis der Baubehörden ein viertes Untergeschoss zu erstellen. Um die ausgeführten Arbeiten nachträglich zu bewilligen, wurde am 11. Mai 1987 ein Abänderungsbaugesuch zur Erstellung eines vierten Untergeschosses eingereicht. Zwei Interpellationen im Gemeindeparlament machten diesem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung.
Der eine Vorstoss kam von der Fraktion Grüne Liste, der andere von der FDP-Fraktion: «betr. Untergrabung der Rechtsordnung», respektive «betr. Unstimmigkeiten». Insbesondere die Grünen übten Druck aus. Ihr erklärtes Ziel: den als Folge weiterer Parkplätze entstehenden Verkehr sowie die zusätzlichen Lärmimmissionen für die Anwohner zu verhindern. Nach Auffassung des Architekten Massimo Hauswirth habe der damalige Baudirektor Robert Amoser darauf «kalte Füsse» bekommen: Die Baukommission der Stadt Olten lehnte das Abänderungsbaugesuch am 18. Mai 1987 mangels vorhandener Rechtsgrundlagen ab. Und verfügte im Bauvorhaben Hammer 2 die «Einstellung sämtlicher Bauarbeiten, welche über den Rahmen der (...) rechtskräftigen Baubewilligungen hinausgehen». Sprich: Baustopp.
Ein neues, abgeändertes Baugesuch, das die Bauherrschaft am 27. Mai 1987 einreichte, konnte nichts mehr ausrichten. Stattdessen erhob die Baukommission wegen der nicht bewilligten Aushubarbeiten Strafanzeige. In der Antwort des Stadtrats an die Interpellanten heisst es: «Der grösste Teil des 4. Untergeschosses wird zu einem Hohlraum, der nicht genutzt werden darf.» Präjudizien sollten verhindert, Anwohner besänftigtwerden. Im nachmals als «Hammerloch» in die Annalen eingegangenen Parkdeck waren investierte Gelder und projektierte Parkplätze auf Nimmerwiedersehen versenkt worden.
Aber vielleicht gibt es künftig ja doch ein Wiedersehen: Wenn sich der in Kürze neu formierte Stadtrat der Angelegenheit denn tatsächlich annehmen sollte. Baukommissionspräsident Rolf Furrer sieht in der Sache auf politischer Ebene allerdings ein «heisses Eisen», müsste das Projekt doch nachträglich legitimiert – also eine nachträgliche Baubewilligung erteilt – und ein Präjudiz geschaffen werden.
«Der Stadtrat müsste die Angelegenheit aufgreifen und aufzeigen, dass es Unsinn ist, dieses Parkgeschoss zum heutigen Zeitpunkt nicht zu bewilligen.» Auf juristischer Ebene müssten ihm zufolge zudem Vereinbarungen getroffen werden zwischen dem Eigentümer und der öffentlichen Hand, damit die Parkplätze zur öffentlichen Nutzung auch nach Ladenöffnungszeiten freigegeben würden. Und damit in ein künftiges Parkleitsystem integriert werden könnten.
In einer Inbetriebnahme des Parkgeschosses im Hammer 2 sähe Baukommissionspräsident Rolf Furrer «eine Chance für die ganze Stadt», gerade auch in Anbetracht eines sich entwickelnden Olten SüdWest: «Das Hammer-Einkaufszentrum würde aufgewertet und der Standort erhielte einen neuen Stellenwert.» Architekt Massimo Hauswirth führt zudem aus: «Die Infrastruktur reicht bis ins vierte Geschoss hinunter; der Rohbau ist so weit fertig, dass eine Rampe eingebaut werden könnte.»
Letztere wäre nötig, um mit dem Fahrzeug von den oberen Etagen in das vierte Untergeschoss zu gelangen. Der Liftschacht indes reicht heute schon in den «toten Raum», wie Hauswirth ihn nennt. Neben bereits bestehenden Schutzräumen sieht er hier Kapazität für rund 50 Parkplätze. «Wir haben die Pläne von der Abfahrt noch, es wäre schon alles vorhanden», schiebt er nach.
Baukommissionspräsident Rolf Furrer spricht sich dafür aus, Bestehendes zu optimieren; ein neues Parkhaus, wie es in vergangenen Jahren thematisiert wurde, ist seiner Meinung nach nicht unbedingt nötig. «Man müsste mit der Eigentümerin klären, wie die öffentliche Nutzung der Parkgeschosse im Hammer 2 möglich wäre. Ein Parkleitsystem wäre eine Übergangslösung – sollte sich diese bewähren, könnte sie aber auch weitergeführt werden.» Er fände es von Vorteil, wenn die Eigentümerin Hammershop SA mit Sitz in Fribourg selbst die nachträgliche Legitimierung des Geschosses beantragen würde.
Die Hammershop SA gab auf die Anfrage dieser Zeitung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme ab. Gemäss Furrer würde ein Verfahren zur nachträglichen Bewilligung des vierten Untergeschosses im Hammer 2 wohl rund ein Dreivierteljahr bis ein Jahr dauern – dies, bis alle beteiligten Akteure reagiert hätten. Die Situation müsste aus heutiger Sicht neu beurteilt und der Gestaltungsplan von 1984 dementsprechend geändert werden.
Und noch eine Anekdote zum Schluss: Frage der interpellierenden Fraktion Grüne Liste: «Was sagt der Stadtrat zum Bedarf weiterer Parkplätze und zu deren bekannten Folgeerscheinungen (Verkehr); gerade heute, da noch ein Parkplatzkonzept (als Teil im Verkehrskonzept) fehlt?» Antwort des Stadtrats: «(...) Für Entscheide, die ausserhalb der gültigen Vorschriften und Gesetze liegen, wird das Parkplatzkonzept abgewartet.» Aus dem Gemeindeparlamentsprokotoll, 25. Juni 1987.