Widerrechtlich
Asphaltierter Belag auf Gunzger Feldweg bleibt vorläufig erhalten

Gunzger Bürgerschaft spricht bei Bau- und Justizdepartement vor; Aufforstung und Auffüllarbeiten kommen jetzt vor dem Rückbau des Belages.

Urs Huber
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Der Weg zum Waldhaus Gunzgen wurde vor Jahren widerrechtlich asphaltiert.

Der Weg zum Waldhaus Gunzgen wurde vor Jahren widerrechtlich asphaltiert.

Bruno Kissling

Ein anonymes Schreiben an die Redaktion dieser Zeitung hatte den Anstoss zu einer kleinen Artikelserie gegeben: In Gunzgen habe die Bürgergemeinde ohne Bewilligung den Zufahrtsweg zum Waldhaus geteert. Dies die Kernbotschaft im Februar 2018.

Gunzgens Bürgerpräsident Urs Marbet zeigte sich damals überrascht: «Das wäre mir neu, dass dafür eine Bewilligung notwendig wäre», gab er der Zeitung gegenüber zu verstehen. «Für Waldwege, klar.» Der betreffende Weg sei aber ein Feld- und nicht ein Waldweg. Aber die Bürgergemeinde Gunzgen sei natürlich sofort bereit, nachträglich ein Baugesuch einzureichen, falls dies notwendig sei.

Es war notwendig. Denn die Gunzger Bürgerschaft reichte im März 2018 ein Baugesuch ein, welches aber nicht bewilligt wurde. Ein Entscheid, den die Bürgerschaft vor Verwaltungsgericht anfocht, wie in einem Artikel von Dezember 2019 in dieser Zeitung zu lesen war. Erfolglos. Das Verwaltungsgericht wies die Bürgergemeinde an, den asphaltierten Belag bis Ende 2019 zurückzubauen.

Wir stehen schon im Jahr 2022

Mittlerweile stehen wir im Januar 2022. Und? Feldweg rückgebaut? Nicht die Bohne. Allerdings gibt’s hierfür einen guten Grund. Denn der Bürgerpräsident hat in Solothurn vorgesprochen und darum gebeten, den Weg erst nach den vorgesehenen Aufforstungs- und Auffüllarbeiten des Geländes rückbauen zu müssen. «So wie wir die Sachlage aufgrund der Vorprüfung einschätzen, wird die Linienführung des Weges mit dem Bauvorhaben korrigiert», sagt Simon Willi vom Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartementes auf Anfrage.

Im Rahmen dieser Arbeiten müsse der Asphaltbelag allerdings rückgebaut werden, werde der Verwaltungsgerichtsentscheid umgesetzt. «Wir erwarten aus Gunzgen demnächst ein Gesuch bezüglich dieser Arbeiten und den damit verbundenen Veränderungen im fraglichen Gebiet», erklärt Willi.

In der Gunzger Allmend ist vorgesehen, Kompensationsflächen für baulich bedingte Waldrodungen anzubieten sowie Fruchtfolgeflächen (FFF) zu schaffen, wie Marbet auf Anfrage erklärt. Als FFF bezeichnet man das qualitativ bestgeeignete ackerfähige Kulturland. Bis wann diese Arbeiten abgeschlossen sind und der fragliche Wegbelag rückgebaut ist, steht aus. «Eine Frist ist noch nicht bekannt», so Willi.

Dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte, machte eine Bürgerschaftsversammlung im November 2019 deutlich. Damals gingen die Verantwortlichen der Bürgergemeinde davon aus, den Asphaltweg erst in drei, vier Jahren mit einem Mergelbelag versehen zu können.