Oltner Parlament
Weil Olten sparen muss: Jetzt werden Bestattungen für die Angehörigen teurer

Das Oltner Gemeindeparlament hat die Totalrevision des Reglements für das Bestattungs- und Friedhofswesen beschlossen. Diese entlastet Oltens Stadtkasse. Das heisst aber, dass nun Angehörige für Beerdigungen tiefer in die Tasche greifen müssen.

Adriana Gubler
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Das klare Ja zur Totalrevision des Reglements für das Bestattungs- und Friedhofswesen bittet die Angehörigen stärker zur Kasse

Das klare Ja zur Totalrevision des Reglements für das Bestattungs- und Friedhofswesen bittet die Angehörigen stärker zur Kasse

Bruno Kissling

Die elfköpfige Projektgruppe, die sich der Totalrevision des Reglements für das Bestattungs- und Friedhofswesen angenommen hatte, erhielt am Donnerstagabend vom Oltner Gemeindeparlament gute Noten. Ohne eine einzige Gegenstimme - dafür mit 41 Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen - sprach sich dieses für die Totalrevision aus. Das überarbeitete Reglement, das vor allem im finanziellen Bereich einschneidende Neuerungen verzeichnet, tritt ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft.

Mit der Totalrevision kommen höhere Kosten auf die Angehörigen der Verstorbenen zu: Bis dato beteiligte sich die Stadt Olten jeweils mit einem Pauschalbetrag von 563 beziehungsweise 693 Franken (bei Arbeiten ausserhalb der Arbeitszeiten) an Sarg, Transport und Einsargung. Auf diesen Beitrag vonseiten der Einwohnergemeinde wird im neuen Reglement verzichtet. «Es handelt sich dabei um keine Dienstleistungen der Einwohnergemeinde, sondern um sogenannte Drittleistungen von Bestattern und Graveuren. Auf die Preise dieser Dienstleistungen kann die Einwohnergemeinde keinen Einfluss nehmen», so die Begründung vonseiten des Stadtrates für den Verzicht auf die Kostenbeteiligung.

Entlastung von 326 000 Franken

Neu sind zudem die Gebühren, die die Stadt Olten im neuen Reglement erhebt, die bis anhin jedoch unentgeltlich waren: Die Benützung des Aufbahrungsraumes (neu 60 Franken für Oltner), der Organist (85 Franken), die Erdbestattung (500 Franken) oder etwa die Kremation (Erwachsene 250 Franken, Kinder 125 Franken, Urne 15 Franken) zählen dazu.

Die Gebühren für Einwohner von Olten und Starrkirch-Wil fallen halb so hoch aus wie jene für Einwohner der auswärtigen Gemeinden.

Die Neuerungen haben finanziell massive Auswirkungen auf das Kässeli der Stadt Olten - positiver Art. Olten kann einerseits mit jährlichen Minderausgaben von rund 130 000 Franken rechnen. Andererseits generiert sie durch die Erhöhung der Gebühren jährliche Mehreinnahmen von rund 196 000 Franken - damit steht für die Stadt Olten eine Entlastung von jährlich 326 000 Franken zu Buche. Die Zahlen gehen auf Erhebungen aus dem Jahr 2012 zurück.

Der SP-Antrag blieb ohne Chance

Die finanzielle Entlastung werteten die Fraktionen als grossen Pluspunkt. «Gebühren für Leistungen im Bestattungswesen zu erheben, ist in der aktuellen finanziellen Situation das einzig vernünftige», sagte Heidi Ehrsam für die CVP/EVP/GLP-Fraktion. Simone Sager von der FDP-Fraktion strich den Quervergleich mit anderen Städten heraus: «Der Vergleich zeigt, dass Olten mit diesen Gebühren nicht als Exot dasteht.»

Auch die SVP stellte sich hinter die Vorlage. Fraktionssprecher Gert Winter monierte jedoch, dass die Stadt Olten nach wie vor grosszügig Gebühren erhebe. Innerhalb der Grünen-Fraktion sei man sich nicht ganz einig gewesen über die Vorlage, es hätte kritische Fragen gegeben, fasste Anna Engeler die parteiinternen Diskussionen zusammen. Am Ende befürwortete aber der Grossteil der Grünen die Totalrevision des Reglements für das Bestattungs- und Friedhofswesen.

Nicht zu hundert Prozent glücklich mit der Totalrevision zeigte sich die Fraktion der SP und Jungen SP. «Wir finden es schade, dass es die Kostenbeteiligung im neuen Reglement nicht mehr gibt», so Christine von Arx. «Es würde der Stadt gut anstehen, wenn sie eine unentgeltliche Bestattungs-Basisvariante anbieten würde.» Die rote Fraktion beantragte denn auch, die Gebühren entsprechend anzupassen. Sprich: Die Einwohnergemeinde Olten solle auf die Gebühren für die Aufbahrung in der Abdankungshalle verzichten und die Kosten für die Einäscherung übernehmen. Dieser SP-Antrag ging mit 32 Nein-Stimmen klar bachab.