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Die Nitratkommission Gäu-Olten und der landwirtschaftliche Verein Gäu-Untergäu spannen zusammen und reagieren auf die Chlorothalonil-Problematik in der Region Gäu-Olten. Mit einem Schreiben motivieren sie die Bauern der Region für den sofortigen, freiwilligen Verzicht auf Chlorothalonilhaltige Mittel. Damit soll die gute Qualität des Grundwassers wiederhergestellt werden.
Aufruhr ging durch die Bevölkerung und die Wasserversorger als im Sommer 2019 neue Fakten zur Grundwasserqualität bekannt wurden. Konkret geht es um erhöhte Werte von Chlorothalonil-Sulfonsäure, einem Fungizid-Abbauprodukt, welches im Verdacht steht, gesundheitsgefährdend zu sein.
Auch der Dünnern-Grundwasserstrom zwischen Oensingen und Olten ist von den Verunreinigungen betroffen. Verbreitet werden im Grundwasser Konzentrationen über 0.1 Mikrogramm Chlorothalonil-Sulfonsäure pro Liter nachgewiesen. Der Grundwasserstrom wird von verschiedenen regionalen Wasserversorgungen genutzt. Es ist die wichtigste Trinkwasserressource der Region und die zweitwichtigste im ganzen Kanton.
Für die Wiederherstellung einer einwandfreien Grundwasserqualität würden nun die regionalen Wasserversorger, die Nitratkommission Gäu-Olten sowie der landwirtschaftliche Verein Gäu-Olten zusammen zusammenspannen, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung des kantonalen Amts für Umwelt. In einem gemeinsamen Schreiben rufen die Nitratkommission und der Verein die Landwirte im heutigen Perimeter des Nitratprojekts Gäu-Olten dazu auf, freiwillig auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem vom Bundesamt für Landwirtschaft zugelassenen Wirkstoff Chlorothalonil zu verzichten.
Dieser Aufruf richte sich zudem auch an die Landwirte, die Land im ab 2021 bis nach Niederbipp BE erweiterten Projektperimeter bewirtschaften. Der heutige wie auch erweiterte Perimeter des Nitratprojekts umfasst das Einzugsgebiet aller mit Chlorothalonil-Sulfonsäure belasteten Trinkwasserfassungen im Dünnern-Grundwasserstrom.
Mit der Umsetzung dieser Aufforderung seien die Landwirte der Region Gäu-Olten dem Bund einen Schritt voraus, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Denn das längst fällige Anwendungsverbot von Mitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil ist bei den zuständigen Bundesstellen immer noch hängig. (mgt)
Im Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmitteisicherheit und Veterinärwesen BLV auf Basis einer Neubeurteilung befunden, dass beim Abbauprodukt Chlorothalonil-Sulfonsäure eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne und hat dieses vorsorglich als lebensmittelrechtlich relevant eingestuft. Deshalb gilt seit Anfang Juli 2019 der vorsorgliche Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter für die Konzentration dieses Abbauproduktes im Trinkwasser.
Chlorothalonil-Sulfonsäure ist das Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs
Chlorothalonil. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligten Mittel mit diesem Wirkstoff werden seit den 1970er Jahren vornehmlich im Acker- und Gemüsebau eingesetzt. Trotz zahlreicher Nachweise von Chlorothalonil-Sulfonsäure im Grund- und Trinkwasser im gesamten schweizerischen Mittelland hat das Bundesamt für Landwirtschaft bis heute noch kein Anwendungsverbot für Chlorothalonil-haltige Pflanzenschutzmittel ausgesprochen. Nichtsdestotrotz sind die Wasserversorger auf Weisung des BLV dazu verpflichtet, spätestens innerhalb von 2 Jahren Massnahmen
umzusetzen, die den Gehalt an Chlorothalonil-Sulfonsäure im Trinkwasser unter den
Höchstwert senken.