Startseite
Solothurn
Olten
Obwohl das Trinkwasser, das aus den Brunnen in Kestenholz plätschert, einwandfrei trinkbar ist, werden bald Schilder «Kein Trinkwasser» angebracht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auffällig viele Brunnen sind in Kestenholz entlang der Kantonsstrasse zu finden. Es wird ein ungewohntes Bild sein, wenn ab Frühjahr an mehreren Brunnstöcken ein Schild angebracht sein wird mit dem Hinweis «Kein Trinkwasser». Brunnenmeister Paul Kissling relativiert jedoch: «Keine Angst. Das Wasser ist weiterhin einwandfrei. Dafür werden wir sorgen wie bisher auch schon. Das mit dem Schild ist halt eine gesetzliche Vorschrift.»
Warum denn jetzt auf einmal diese Vorschrift? Es ist nichts darüber bekannt, dass jemandem ein Schluck ab der Röhre schlecht bekommen wäre. Der Grund ist: Drei Grundwasserschutzzonen werden aufgehoben; eine beim ehemaligen Scheibenstand, eine bei der Alten Strasse und eine beim Rutsch im Oberdorf. Dort befindet sich je eine Quelle, mit deren Wasser mehrere Brunnen gespeist werden (siehe auch Kontext «Laufbrunnen»).
Nicht mehr darauf angewiesen
Ob eine Schutzzone aufgehoben werden darf, entscheiden die kantonalen Behörden. Der Regierungsrat hat jüngst die Genehmigung dazu erteilt. Der Gemeinderat Kestenholz hatte das Gesuch eingereicht, weil einerseits die öffentliche Wasserversorgung nicht mehr auf die genannten Quellen angewiesen ist. Anderseits müssen Quellen, die zur Notwasserversorgung dienen, nicht mehr von einer Schutzzone umschlossen sein. Träfe eine Notfallsituation ein, so würde das Wasser so aufbereitet, dass es dem Lebensmittelgesetz entspricht.
Meistens handelt es sich bei diesen Brunnen, wie sie im Hauptartikel beschrieben sind, um Laufbrunnen. Das Wasser fliesst in der Regel ununterbrochen aus der Röhre. Das Wasser gelangt aufgrund eines Gefälles, also ohne mechanische Förderung und nur durch natürlichen Druck zum Brunnen. Diese sind meist, wie die Beispiele aus Kestenholz zeigen, mit Becken oder Trögen versehen, die früher vielfältig genutzt wurden, unter anderem auch als Viehtränke. Der grössere Teil dieser Laufbrunnen an der Hauptstrasse in Kestenholz ist im Eigentum der Einwohnergemeinde. (wak)
Diese drei Zonen seien nach der neuen Gesetzgebung ohnehin zu klein, erklärt Rainer Hug vom kantonalen Amt für Umwelt. «Man müsste sie massiv vergrössern, was mit sehr grossem Aufwand verbunden und auch unverhältnismässig wäre.» Denn alles, was mit der Ableitung von Wasser zu tun hat bei den rundherum bestehenden Gebäuden und Strassen, müsste entsprechend aufgerüstet werden.
Mehr Handlungsspielraum
Mit der Aufhebung der Schutzzonen wird für die Gemeinde auch der Handlungsspielraum bei den betreffenden Arealen grösser. «Was nicht heisst, dass jetzt alles überbaut wird. Aber es bestehen Pläne, die noch nicht spruchreif sind», sagt Gemeindepräsident Roger Wyss. Konkret steht die Sanierung beziehungsweise der Rückbau des ehemaligen Scheibenstandes und des Kugelfangs an. Die Anlage wird seit mehr als zehn Jahren nicht mehr gebraucht. Die Gemeindeversammlung vom Dezember 2010 hat für die Sanierung einen Bruttokredit von 300 000 Franken genehmigt. Die Parzelle kann anschliessend wieder landwirtschaftlich oder naturnah genutzt werden.