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Die SVP in Wangen bei Olten ist mit dem Entscheid der Gemeindeversammlung zur Energiestrategie nicht einverstanden und hat eine Beschwerde eingereicht. Nun haben die Bundesrichter ein Urteil gefällt.
Gemeinderat Christian Riesen und die SVP-Ortspartei haben Beschwerde gegen einen Entscheid der Gemeindeversammlung eingereicht. Die Beschwerde ging zuerst ans kantonale Verwaltungsgericht; dieses überwies die Eingabe an den Regierungsrat, der die Sache ans Bundesgericht weiterleitete. Der Grund: Im Kanton gebe es keine Rechtsmittel gegen kantonale Erlasse inklusive Gemeindereglemente.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, wie ein Urteil von Anfang Februar zeigt, das jetzt publik wurde: Es weist die Beschwerde ans kantonale Verwaltungsgericht zur weiteren Behandlung zurück. Der Grund: Man trete darauf «mangels Letztinstanzlichkeit» nicht ein. «Der kantonale Instanzenzug ist bezüglich einer Beschwerde wegen Verletzung politischer Rechte nicht erschöpft», schreiben die Bundesrichter.
Riesen und die SVP beklagten sich, dass das Stimmrecht verletzt wurde und es Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung gab. Sie beantragten, die Abstimmung sei für ungültig zu erklären und in geeigneter Form, etwa als Urnenabstimmung, zu wiederholen. Wegen Corona seien nämlich etliche Stimmberechtigte nicht an der Gemeindeversammlung erschienen. Zudem seien die finanziellen Folgen des Entscheids nicht klar gewesen: «Man habe die Stimmberechtigten in Sachen Finanzen im Blindflug gelassen», heisst es.
Der Wangner Souverän hatte im Dezember 2020 die neue Energiestrategie zur Kenntnis genommen und das dazugehörige Reglement klar gutheissen. Damit soll die Gemeinde die Ressourcen stärker aus erneuerbarer Energie beziehen und energieeffizienter einsetzen. Ab 2030 dürften die gemeindeeigenen Liegenschaften zudem grundsätzlich nicht mehr mit fossiler Energie beheizt werden.