Olten
Verspätete Wahlunterlagen: Sie werden bis am 8. April versendet

Noch nicht alle Oltner Stimmbürger haben die Wahlunterlagen für die Regierungsratswahlen und die Oltner Parlamentswahlen erhalten. Aber keine Angst: Das Wahlmaterial wird bis am 8. April versendet.

Fabian Muster
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Die Wahlunterlagen noch nicht erhalten? Sie sollen bis am 8. April versendet werden.

Die Wahlunterlagen noch nicht erhalten? Sie sollen bis am 8. April versendet werden.

Keystone

Manche Oltner Stimmbürger fragen sich derzeit, warum die Stadt ihnen noch nicht das Wahlmaterial zugesendet hat. Laut dem Gesetz über die politischen Rechte muss das Wahlmaterial bis spätestens zum viertletzten Samstag vor dem Wahlsonntag am 23. April beim Bürger eingetroffen sein. Das wäre letzten Samstag gewesen.

Nun gibt es aber für zweite Wahlgänge verkürzte Fristen, dies lässt das Gesetz explizit zu. Die Staatskanzlei hat für den zweiten Regierungsratswahlgang eine um eine Woche verkürzte Frist festgelegt. So müssen die Unterlagen bis diesen Samstag, 8. April, versendet werden. Die Oltner Stadtkanzlei hat diese verkürzte Frist ebenfalls für den zweiten Wahlgang der Oltner Stadtratswahlen übernommen.

Für die Oltner Parlamentswahlen gälte der Ausnahmepassus für die verkürzten Fristen eigentlich nicht, weil es sich um keinen zweiten Wahlgang handelt. Da es jeweils nur einen Stimmrechtsausweis pro Wahlgang gibt, müssen alle Unterlagen zu einem Wahlgang gemeinsam verschickt werden.

«Die Staatskanzlei erachtet diese verkürzte Frist im konkreten Spezialfall für die Parlamentswahlen als tolerierbar, weil niemand beim Ausüben seines Wahlrechts stark eingeschränkt wird», sagt die stellvertretende Staatsschreiberin Pascale von Roll auf Anfrage.

Beschwerden ans Verwaltungsgericht seien zwar immer möglich, doch dieses kann laut dem Gesetz die Beschwerde «ohne nähere Prüfung» abweisen, wenn «die gerügten Unregelmässigkeiten weder nach ihrer Art noch nach ihrem Umfang dazu geeignet waren, das Hauptresultat der Wahl oder Abstimmung wesentlich zu beeinflussen». Die Hürden also, dass eine solche Beschwerde mit Erfolg gekrönt wäre, sind hoch.