Wahllokal als Tabu
Unterschriftensammler weggewiesen – jetzt droht der Oltner Stadtkanzlei eine Klage

Das Wahlbüro in Olten verhinderte am Sonntag, dass vor den Wahllokalen Hübeli und Bifang Unterschriften für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gesammelt wurden. Jetzt drohen die Sammler mit einer Anzeige.

Urs Huber
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Nenad Stojanovic im Gespräch mit Kantonspolizisten vor dem Hübelischulhaus. zvg

Nenad Stojanovic im Gespräch mit Kantonspolizisten vor dem Hübelischulhaus. zvg

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Nenad Stojanovic ist Politologe an der Universität Luzern. Die Formen der direkten Demokratie sind einer seiner Forschungsschwerpunkte. Nun sammelt er Unterschriften, aktuell für das Referendum gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI-Referendum). Nach hiesigem Verständnis an sich ein urdemokratischer Vorgang.

Warum er derzeit Unterschriften sammelt, erklärte er seinerzeit der «Luzerner Zeitung» so: «Egal, wie man inhaltlich dazu steht: Bei einer so wichtigen Frage wie der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative muss das Volk das letzte Wort haben.» Diesem Ziel ordnet der Mann eigentlich fast alles unter.

Stojanovic hat zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen am vergangenen Sonntag sein Glück auch in Olten versucht. «Durchaus bewusst», wie er überzeugend erklärt. Denn Abstimmungs- und Wahlsonntage bringen mehr Personen auf die Strasse. Also haben sich die Unterschriftensammler auf den Vorplätzen der beiden Abstimmungslokale Hübeli und Bifang zwischen 10 und 11.30 Uhr postiert. «Wir haben darauf geachtet, dass wir die Leute erst nach dem Wahlgang angesprochen haben», sagt Stojanovic, der sich durchaus bewusst ist, dass politische Propaganda auf dem Vorplatz eines Wahllokals verboten ist, eine Unterschriftensammlung aber nicht als solche taxiert. «Unser Auftritt hatte ja nichts mit den kantonalen oder kommunalen Wahlen zu tun», so eines seiner Argumente.

Olten hat andere Optik

Das offizielle Olten hat das allerdings anders gesehen, nachdem die Unterschriftensammler bemerkt wurden. Bevor man aber zur Tat schritt und die Gruppe vom Vorplatz wegzuweisen suchte, erkundigte man sich bei der Staatskanzlei nach der diesbezüglichen Rechtslage. Erika Brunner, oberste Verantwortliche des Oltner Wahlbüros, zitiert aus dem Gesetz über die politischen Rechte: «Während des Urnengangs ist im Wahllokal, in den Zugängen und auf dem Vorplatz jegliche politische und kommerzielle Propaganda untersagt.» Basta.

Keine Reaktion auf Warnung

Damit war für die Verantwortlichen des Wahlbüros klar: Die Unterschriftensammler machen sich eines Vergehens schuldig. Dies liess man Nenad Stojanovic und Begleitung wissen, aber niemand aus der Sammlergilde schien sich einen Deut um den Hinweis zu scheren. «Wir haben niemanden am Wahlgang gehindert», so Stojanovic. Er erklärt, vor Wochenfrist in Mendrisio TI – ebenfalls während eines kommunalen Urnengangs – Unterschriften zum MEI-Referendum gesammelt zu haben und dabei nicht behelligt worden zu sein. Insofern war ihm die ganze Aufregung in Olten unbegreiflich. So etwas wie hier habe er noch nie erlebt, erzählt er.

Dennoch: Die Wahlbüro-Verantwortlichen blieben konsequent. «Als die beiden nicht verschwanden, haben wir die Polizei gerufen,» erklärt Erika Brunner. Allerdings nicht ohne Stojanovic und seine Mitstreiter auf den Umstand aufmerksam gemacht zu haben, sie könnten überall in der Stadt auf öffentlichem Grund Unterschriften sammeln, an Wahltagen aber eben nicht auf den Vorplätzen der Wahllokale.

Die Polizei erschien auf Platz

Es kam, wie es kommen musste: Die Polizei erschien auf dem Platz, nahm die Unterschriftensammler mit auf den Posten. «Dort wurden wir gut 10 bis 15 Minuten festgesetzt und eine Anzeige wurde in Aussicht gestellt», so Stojanovic. Dabei, so tönt er an, sei wertvolle Zeit für das Sammeln von Unterschriften verloren gegangen. Nun will sich der Mann von Juristen beraten lassen, ob und wie er allenfalls gegen die Stadtkanzlei rechtlich vorgehen kann. «Man darf überall auf öffentlichem Boden und ohne Bewilligung Unterschriften für Referenden und Initiativen sammeln», sagt der 40-Jährige überzeugt und zitiert einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, wonach das Sammeln von Unterschriften durch höchstens drei Personen bewilligungsfrei möglich ist. Das Urteil sagt allerdings nichts aus über die Tabuzone vor Wahllokalen.

Kämpferischer Stojanovic

Stojanovic sieht sich jedenfalls durch das Urteil des Bundesgerichts bestärkt und gibt sich kämpferisch. «Sollte von der andern Seite eine Anzeige kommen: umso besser. Wir werden sie bis vors Bundesgericht bekämpfen», so seine Verheissung. Derzeit ist tatsächlich von einer Anzeige auszugehen, wie Polizeisprecher Bruno Gribi auf Anfrage bestätigt. «Die Polizei wurde kurz nach 10.30 Uhr auf den Platz gerufen, die Personalien der betreffenden Personen wurden aufgenommen und gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen erstattet die Polizei jetzt Anzeige gegen die betreffenden Personen», fasst er Geschehnisse und Folgen vom Sonntagmorgen zusammen. Die rechtliche Würdigung der Anzeige obliegt dann der Staatsanwaltschaft.