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Die Schiedsrichterkommission (SK) des Solothurner Fussballverbands (SOFV) hat entschieden, dass der Juniorenschiedsrichter, der vom Schweizerischen Eishockeyverband mit einer Stadionsperre als Zuschauer belegt wurde, weiterhin als Fussballschiedsrichter aktiv sein darf.
Die Kommission stützt ihren Entscheid auf das Urteil des Schweizerischen Eishockeyverbandes, welches es dem Schiedsrichter erlaubt, weiterhin Fussballspiele zu leiten. Er wurde ausschliesslich als Zuschauer mit einer Stadionsperre belegt. Ebenfalls berücksichtigt wurde die Tatsache, dass der Unparteiische sein Verhalten bereut und er sich bis dahin sowohl als Fussballschiedsrichter als auch als Spieler nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Nachdem die Stadionsperre ausgesprochen wurde, hat der SOFV den Schiedsrichter für die Dauer der Abklärungen vorübergehend suspendiert. Diese Suspendierung wurde nun aufgehoben und er wird mit Beginn der Rückrunde wieder im Juniorenbereich als Fussballschiedsrichter im Einsatz stehen.
Wie der SOFV mitteilt, gilt jedoch weiterhin das Stadionverbot für den Schiedsrichter als Zuschauer. Der junge Mann darf als Zuschauer für die Dauer der Sperre, die vom Schweizerischen Eishockeyverband ausgesprochen wurde, weder Eishockey- noch Fussballspiele in der Schweiz besuchen.
Der Fussballschiedsrichter hatte während einem Eishockeyspiel zwischen dem EHC Langenthal und dem EHC Olten, welches es als Zuschauer besuchte, ein Spruchband mit Beleidigungen in der Halle sichtbar gemacht. Er wurde in der Folge vom Schweizerischen Eishockeyverband für die Dauer von zwei Jahren mit einer Stadionsperre belegt.
Stadionverbote aus Fussball und Eishockey werden unter den Verbänden und ihren Klubs gegenseitig anerkannt, so dass die Sperre für Eishockey- und Fussballstadien gilt. Im Urteil wurde festgehalten, dass der Unparteiische auch während der Sperre weiterhin Spiele als Fussballschiedsrichter leiten kann und zum Zweck der Ausübung dieser Tätigkeit die Stadien betreten darf.(mgt)