Olten
Trotz Fahrverbot: Die neuen Segways der Kantonspolizei dürfen überall durchfahren

Die neuen Stehroller der Kantonspolizei Solothurn dürfen in der Stadt Olten auch durch Velofahrverbote fahren. Das stösst auf Kritik.

Fabian Muster
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Zwei Kantonspolizisten auf Segways in der Oltner Altstadt während der zweimonatigen Probephase.

Zwei Kantonspolizisten auf Segways in der Oltner Altstadt während der zweimonatigen Probephase.

Seit Kurzem sind die zwei Segways der Kantonspolizei Solothurn in der Stadt und Region Olten im Einsatz. Die Polizei will sich so bürgernäher geben und direkter mit der Bevölkerung in Kontakt treten. «Die Polizisten haben wegen der erhöhten Position auf den Segways eine bessere Sicht und werden auch besser wahrgenommen», sagte Kommunikationschef Andreas Mock von der Solothurner Kantonspolizei Anfang November 2016 zum Kauf der zwei elektrischen Stehroller nach der zweimonatigen Probephase im Mai und Juni 2016.

Sie werden vor allem in der präventiven Polizeiarbeit eingesetzt und sind daher kein Ersatz für die bestehenden Auto-Patrouillen, weil sie nur begrenzt Material mitführen können.
Nun hat der Oltner Stadtrat auf Gesuch der Kantonspolizei entschieden, dass die Segways, welche als Mofa gelten und dem leichten E-Bike gleichgestellt sind, auch Wege mit Allgemeinen und Velofahrverboten benützen dürfen.

Das heisst, dass etwa die Hauptgasse in der Oltner Altstadt oder die Winkelunterführung, welche beide für den Veloverkehr gesperrt sind, mit den 20 km/h schnellen Gefährten befahren werden dürfen.

Der Entscheid des Stadtrats stösst auf Kritik. SP-Fraktionschef Ruedi Moor, der letztes Jahr mit einem Vorstoss zur Freigabe des Veloverkehrs in der Winkelunterführung im Parlament scheiterte, war überrascht gewesen, als er davon hörte. «Die Polizei darf, aber die Bevölkerung nicht, das finde ich nicht konsequent.» Zudem würden die Velofahrer so nicht motiviert, das Verbot selbst einzuhalten. Es sollte in seinen Augen Zonen in der Stadt geben, wo die Fussgänger davon ausgehen können, dass nichts rumfährt.

Im Antrag an den Stadtrat begründet die Kantonspolizei die Ausnahmebewilligung damit, dass so die Arbeit effizienter und effektiver getan werden kann und «dabei niemanden gefährdet» wird. Die unbefristete Bewilligung gilt aber nicht nur für Notfälle, sondern für alle Patrouillenfahrten in allen Allgemeinen und Velofahrverboten.

Für die zuständige Stadträtin Iris Schelbert von der Direktion Öffentlichen Sicherheit geht es in den betroffenen Bereichen nicht um «Hunderte von Fahrten». Das sei daher mit Velofahrern nicht vergleichbar, die alle paar Minuten durchbrausen könnten. Zudem würden die Polizisten mit ihren Stehrollern normalerweise im Schritttempo fahren, um auch mit der Bevölkerung in Kontakt zu kommen. Und sie ergänzt: «Die Polizei hat auch einen Ruf zu verlieren.»

Die Kantonspolizei schreibt auf Anfrage, dass "die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Interventionen und zur Prävention auf eine hohe Mobilität und daher auf Ausnahmen vom Fahrverbot angewiesen" sei, etwa für Präventionspatrouillen in der Innenstadt oder um das Parkregime in der Altstadt durchzusetzen beim Güterumschlag oder bei den Parkkarten. Die Fahrten seien in der Menge übersichtlich und erfolgten im Rahmen des polizeilichen Grundauftrags. "Selbstverständlich ist beim Befahren auch durch die Polizei die nötige Vorsicht und Sorgfalt einzuhalten."