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Ein Todesfall in Olten wirft Fragen zur Kommunikation der Kantonspolizei auf. Ein junger Mann stürzte nach Eintreffen der Polizei von einem Dach. Die Polizei kommunizierte den Vorfall nicht proaktiv.
Die Polizei veröffentlicht regelmässig Medienmitteilungen zu ihrer Arbeit. Das macht sie nicht zum Spass etwa um die Öffentlichkeit mit Geschichten über Unglück und Verbrechen zu unterhalten. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, «die Bevölkerung zu informieren, wenn öffentliche Interessen dies gebieten und nicht schützenswerte private Interessen entgegenstehen.»
Im Kanton Solothurn hat es die Polizei in einem Jahr unter anderem mit 1427 Einbrüchen, 23 Vergewaltigungen, 504 Betrugsfällen und 1556 Fahrzeugdiebstählen zu tun (Kriminalstatistik 2017). Es liegt auf der Hand, dass nicht zu jedem Fall eine Mitteilung erfolgen kann und auch effektiv nicht an jedem Bagatelldelikt ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Allerdings gibt es auch keine übergeordnete Regelung, wann denn nun das öffentliche Interesse ein schützenswertes privates überwiegt und in welchen Fällen somit eine Information geboten ist. Das entscheidet der Mediendienst der Polizei in eigener Kompetenz.
Es sei zielführend und sinnvoll, dass die sieben Tage die Woche rund um die Uhr im Einsatz stehende Polizei ihre Kommunikation eigenverantwortlich, selbständig und ereignisorientiert organisiert, sagt dazu Andrea Affolter, Medienbeauftragte der Regierung.
Das wird wohl stimmen, die Polizei hat damit aber auch ein Instrument in der Hand, in der Debatte über die öffentliche Sicherheit auf die Befindlichkeiten Einfluss zu nehmen. Ob man nun etwas offensiver über nächtliche Schlägereien berichtet oder nur über besonders gravierende Fälle informiert: Das kann in der Diskussion über eine liberalere oder strengere Regelung der Beizenöffnungszeiten durchaus eine Rolle spielen.
Augenfällig zeigte sich die politische Dimension, als es der SVP den Aufwand eine Volksinitiative durchzuziehen wert war, um die Polizei gesetzlich zu verpflichten, in ihren Meldungen die Nationalität der Betroffenen zu nennen. Über Motiv und Sinn lässt sich streiten, Tatsache ist: 70 Prozent der Stimmbürger wollten es auch so wie die SVP.
Worüber die Polizei in aller Regel nicht informiert, sind die sogenannten aussergewöhnlichen Todesfälle: Jene wo zu klären ist, ob eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden kann. Das sind zum Beispiel Suizide, aber auch Arbeitsunfälle, oder ein schon länger Verstorbener wird von Verwandten in seiner Wohnung aufgefunden und die Todesursache ist nicht klar.
Die Kantonspolizei ist jährlich mit bis zu 200 solchen Fällen konfrontiert, ohne dass die Öffentlichkeit darüber etwas erfährt. Es ist nachvollziehbar, dass hier der Persönlichkeitsschutz der Verstorbenen selbst und von Angehörigen höher gewichtet wird als ein allfälliges öffentliches Interesse. Die Nicht-Information zu einem tragischen Ereignis in Olten wirft allerdings Fragen auf.
Es geschah vor gut zweieinhalb Monaten, in der Nacht auf den 1. Dezember. Die Polizei war zu einer Liegenschaft gerufen worden, wo jemand auf das Dach eines Gartenhauses gestiegen war. Es war kein Einbrecher am Werk, aber das konnte der Hausbewohner ja nicht wissen. Wer nimmt schon an, dass ein junger Mann nach einer Betriebsfeier ziemlich alkoholisiert und aus was für Gründen auch immer bloss findet, sich die Welt von seinem Dach aus ansehen zu müssen?
Und selbst wenn: Die Polizei zu benachrichtigen, wäre wohl auch in diesem Fall durchaus nicht unangemessen. Eine Patrouille rückte also zum Salzhüsliweg aus und das Verhängnis nahm seinen Lauf. Als die Polizisten vor Ort waren, stürzte der 21-Jährige aus der Region vom Dach und erlag kurz danach seinen Verletzungen.
Ganz klar: Es ist für die Angehörigen schwer genug, von einem Menschen Abschied nehmen zu müssen, der das Leben noch vor sich hatte. Dass sie ihren «Familiensonnenschein» verloren, wie es in der Todesanzeige hiess, weil er betrunken in einem fremden Garten herumkletterte, muss nicht an die Öffentlichkeit.
Nur: Es handelt sich hier nun einmal um einen Todesfall in Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz. Geheim bleibt so etwas sowieso nicht, und es gibt Gerede in einer Kleinstadt. Haben die Polizisten in der Situation, die sie vor Ort antrafen, nach dem Gebot der Verhältnismässigkeit gehandelt? Stürzte der Mann, weil er sich gejagt fühlte und in Panik geriet? Leistet die Polizei mit der Nicht-Information in so einem Fall nicht selber Unterstellungen Vorschub, etwas vertuschen zu wollen?
Unberechtigt übrigens, wie die Staatsanwaltschaft zu diesem Fall bestätigt: «Der Verstorbene stürzte aus Unachtsamkeit vom Hausdach. Es handelt sich um einen Unfall», sagt Sprecher Jan Lindenpütz zum Ergebnis der in solchen Fällen üblichen Untersuchung.
Polizeisprecher Bruno Gribi gibt zum Verständnis so viel Einzelheiten zum konkreten Fall bekannt, wie er darf. Wie viel Alkohol der Verunfallte intus hatte, gehört nicht dazu. Es sei den Beamten vor Ort gar nicht möglich gewesen, mit dem Mann auf dem Dach zu kommunizieren. Dieser habe sich aus dem Blickwinkel der Polizisten bewegt und sei dann aus etwa sechs Metern Höhe in den Vorgarten gestürzt.
Deshalb handle es sich genau genommen auch gar nicht um einen Todesfall, der in direktem Zusammenhang mit einer polizeilichen Intervention steht. Wären die Polizisten aktiv in den Unfall involviert gewesen, wäre tatsächlich eine Information angezeigt gewesen, sagt Gribi. So habe man sich aber entschieden, zum Schutz der Angehörigen darauf zu verzichten. In der Abwägung sei dies ein Grenzfall gewesen, räumt Gribi ein.
Der Vorfall ereignete sich um 0.30 Uhr nachts, auf einem Privatgrundstück, und um diese Zeit war am eher abgelegen am Rand der Altstadt liegenden Salzhüsliweg niemand unterwegs. Ereignen sie sich an einem stark frequentierten Ort wie einem Bahnhof oder kommt es zu einem Grossaufgebot, informiert die Polizei auch über aussergewöhnliche Todesfälle, bei denen an sich kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Im konkreten Fall stützt auch Polizeikommandant Thomas Zuber den Entscheid seines Mediendienstes. Der Unfall habe eben nicht im direkten Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention bestanden. Daher habe sich auch nicht die Überlegung ergeben, eine Information zu veröffentlichen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, man wolle allfällige Fragen zu diesem Einsatz unterbinden.
Kommandant Zuber zur Medienarbeit im Allgemeinen: «Sie ist herausfordernd, denn jeder Fall bei der Polizei ist verschieden und es gilt sorgfältig und wertfrei zu beurteilen, über welche Fälle aktiv berichtet wird und in welcher Form.»