Olten
Tempo 20 im Spitalbereich als Mass der Dinge

10 km/h waren zu langsam, als Begegnungszone taugten die Verkehrswege nicht; jetzt hat das Verkehrsregime rund ums Kantonsspital seinen definitiven Charakter gefunden

Urs Huber
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Tempo 10 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Neu gilt demnächst Tempo 20 auf dem ganzen Areal des Kantonsspitals Olten.

Tempo 10 hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Neu gilt demnächst Tempo 20 auf dem ganzen Areal des Kantonsspitals Olten.

Hansruedi Aeschbacher

Dass der Strassenraum auf dem Areal des hiesigen Kantonsspitals im eigentlichen Sinne nicht in den Bereich des Strassenverkehrsgesetzes fällt, ist das eine. Dass dieser Strassenraum nicht vom Besitzer in Eigenregie einfach mit einer Geschwindigkeitslimite belegt werden kann, das andere. Dass die städtische Behörde, sprich die Sicherheitsdirektion der Stadt Olten diese Limite verfügen muss, ein Drittes. Ursprünglich nämlich hatten die Verantwortlichen des Kantonsspitals Olten (KSO) nach der Sanierung des Aussenbereichs für die Zufahrtswege ein Tempo von 10 km/h vorgesehen.

Wenig Gegenliebe

Eine Lösung, die allerdings auf sehr wenig Gegenliebe stiess. «Zu langsam» fanden Drittpersonen und untermauerten ihre Haltung mit der Bemerkung, ein solches Tempo sei gar nicht fahrbar und wenn, dann nur schwerlich einzuhalten. Offenbar akzentuierte sich der öffentliche Druck dermassen, dass sich Vertreter des kantonalen Hochbauamtes, der Solothurner Spitäler AG und des kantonalen wie städtischen Polizeikorps zusammen setzten und Alternativen ausheckten. Unter den gegebenen Umständen noch gar nicht mal so einfach.

Begegnungszone – nein

Zwar wird auf dem Gelände des KSO der Fussverkehr gesichert und teilweise räumlich getrennt von den Fahrstrecken geführt; der Bereich vor dem Haupteingang allerdings wird als Mischzone genutzt: als Parkplatz für Kurzzeitparkierer und privat transportierte Notfälle, für den Fussverkehr sowie als Aufenthaltsbereich für Patienten und Besucher. Was die Mischnutzung noch komplexer macht: Die Rampe zur Notfallstation ist ebenfalls an den Platz angebunden.

Unter den gegebenen Umständen hätte sich allenfalls auf der Zufahrtsstrecke eine Tempolimite von 30 km/h als sinnvoll erwiesen, doch schien dieses Tempo für die Mischzone im Eingangsbereich des Spitals als zu hoch. Ebenfalls geprüft wurde die Einführung der Verkehrsregelungen für Begegnungszonen, doch garantiert diese den Fussgängern zwingend den Vortritt, was bei aus- und einrückenden Ambulanzfahrzeuge jedoch zu missverständlichen Situationen führen könnte. Zwar sind Ambulanzen unter Gebrauch ihrer spezifischen Ausstattung (Dreiklang und blaufarbenes Drehlicht) auch in der Begegnungszone vortrittsberechtigt. Aber: Auf der fraglichen Strecke beim KSO sind diese Spezifikationen bei Ambulanzfahrzeugen noch nicht oder nicht mehr in Betrieb. Aus Rücksicht auf Patienten und Anwohner werden Blaulicht und Sirene erst auf der Baslerstrasse zugeschaltet.

Tempo: Generell 20

Was also tun? Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass ein generelles Tempolimit von 20 km/h für das ganze Areal des KSO gelten soll. Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat dem Stadtrat deshalb die entsprechende Beschilderung mit dem Zusatzvermerk «ganzes Areal» beantragt. Diesen Vorschlag hat die Exekutive jetzt Mitte Mai abgesegnet.