Verbot
Tagsüber ist in Olten der Strich gestrichen

Der Stadtrat beschliesst ein Verbot der Strassenprostitution an der Haslistrasse. Das Verbot gilt im Zeitraum zwischen 5 Uhr morgens und 20 Uhr.

Isabel Hempen
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Der Strassenstrich an der Haslistrasse im Oltner Industriegebiet, wie er sich des Nachts präsentiert. Bruno Kissling/Archiv

Der Strassenstrich an der Haslistrasse im Oltner Industriegebiet, wie er sich des Nachts präsentiert. Bruno Kissling/Archiv

Bruno Kissling

Ende Januar hat der Stadtrat definitiv beschlossen, dass die Strassenprostitution zwischen fünf Uhr morgens und acht Uhr abends im Bereich der Haslistrasse in der Oltner Industrie verboten ist. Das Verbot, so die zuständige Stadträtin Iris Schelbert von der Direktion Öffentliche Sicherheit, bestehe allerdings schon seit April 2013.

Es sei ein Jahr lang als befristete Massnahme getestet worden und anschliessend von der damaligen Stadtpolizei weitergeführt worden. Mit der Überführung der Stadtpolizei in die Kantonspolizei habe letzterer die gesetzliche Handhabe in der Angelegenheit gefehlt. Mit Inkrafttreten des kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes vergangenes Jahr konnte das Verbot nun konsolidiert werden.

Heisst es dort doch: «Die Einwohnergemeinden können die Ausübung der Strassensexarbeit in örtlicher und zeitlicher Hinsicht einschränken, wenn dadurch die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört wird.» Daher sei die Massnahme vom Stadtrat nun definitiv beschlossen und das Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten entsprechend ergänzt worden.

Früher: Strassenstrich ab 14 Uhr

Doch wieso kam es zu diesem Verbot? 2011 wurden wegen unerwünschten Auswirkungen des Strassenstrichs – Abfall, viel Strassenverkehr, wildes Parkieren – an den Wendekreiseln an beiden Enden der Haslistrasse Schranken installiert. Diese sind zwischen acht Uhr abends und fünf Uhr morgens geschlossen und unterbrechen das Fahren der Freier und Gaffer in Endlosschlaufe. Das Milieu fand sich mit der Situation jedoch ab: Die Frauen kompensierten die verkehrstechnischen Restriktionen, indem sie sich bereits ab 14 Uhr auf der Haslistrasse anboten.

Das Verbot hat gemäss Schelbert Erfolge gezeitigt. Tagsüber gebe es merklich weniger Emissionen und Abfall im Gebiet Haslistrasse. Und das Verbot werde von den Prostituierten «erstaunlich gut eingehalten», sagt Schelbert: «Die Umsetzung hat auf Anhieb gut geklappt.» So patrouilliere die Kantonspolizei tagsüber in der Haslistrasse und Umgebung. Frauen, die sich zwischen fünf Uhr morgens und acht Uhr abends auf dem Strassenstrich anböten, würden verzeigt und erhielten eine Busse. An der mehr oder weniger leichten Bekleidung sei ziemlich eindeutig zu erkennen, welche Prostituierten arbeiteten und welche sich aus anderen Gründen in der Gegend aufhielten. Erst einmal habe sich eine Frau gegen den Vorwurf gewehrt, als Sexarbeiterin unterwegs zu sein.

Das Verbot werde eingehalten, weil die Frauen, die nicht über Unmengen von Geld verfügten, keine Bussen riskieren wollten, so Schelbert. Thomas Kummer vom Mediendienst der Kantonspolizei Solothurn bestätigt dies: Die Sexarbeiterinnen hielten sich an das Verbot und liessen sich nichts zuschulden kommen. Die Kantonspolizei absolviere täglich mindestens eine Patrouillenfahrt durch das ganze Gebiet Industrie-/Haslistrasse, um die Situation im Auge zu behalten. Es gebe indes Freier, die das Nachfahrverbot ignorieren. Dieses gilt zwischen acht Uhr abends und fünf Uhr morgens auf einem Teil der Industriestrasse und rund um die Uhr auf der Tannwaldstrasse.

Die Fachstelle Lysistrada konnte gestern auf Anfrage dieser Zeitung zum Verbot der Strassenprostitution untertags und deren Folgen auf die Sexarbeiterinnen keine Stellungnahme abgeben.