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Solothurn
Olten
Der Stadt verbleibt eine ganze Reihe gemeindepolizeilicher Aufgaben. Das entsprechende Reglement, das nächste Woche vom Gemeindeparlament verabschiedet werden soll, umfasst immerhin 43 Paragrafen. Taubenfüttern geht gar nicht, Betteln ist verboten.
Und es herrschen strenge Sitten. Dass in «öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen» nicht geraucht werden darf, versteht sich inzwischen ja fast von selbst. Aber hätten Sie gedacht, dass Sie sich beim Taubenfüttern strafbar machen? Eine Auswahl der Ge- und Verbote:
Apropos Taubenfüttern: Das neue «Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten» postuliert nicht nur die Leinenpflicht für Hunde im ganzen Siedlungsgebiet, in der Tat verbietet Artikel 35 neu das Füttern von wildlebenden Tieren auf dem ganzen Stadtgebiet. Wer ein Vogelhäuschen im Garten hat, sollte ab Neujahr also auf der Hut sein.
Es gibt aber nicht nur Verschärfungen, sondern auch Lockerungen. Die «Verwendung von Scherzartikeln wie Stinkbomben auf öffentlichem Grund» zum Beispiel ist nicht mehr ausdrücklich untersagt. Ob es deshalb lustiger wird im Städtchen, bleibt abzuwarten.
Ab nächstem Jahr läuft auch niemand mehr Gefahr, wegen unsachgemässen Geraniengiessens verhaftet zu werden. Aus dem alten Polizeireglement gestrichen wurde das Verbot, «feste Gegenstände oder flüssige Stoffe aus Häusern und Gärten auf öffentliche Strassen und Trottoirs zu werfen, zu giessen, zu spritzen oder herabfallen zu lassen».
Dafür wird die Schraube andernorts angezogen. Bisher war das Rasenmähen (wie übrigens auch das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Polstermöbeln) im Dreitannenstädtchen von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr gestattet.
Im neuen Reglement wird das Rasenmähen zwar gar nicht mehr explizit erwähnt (wie übrigens auch das Ausklopfen von Teppichen nicht), aber: «Lärm verursachende Maschinen und Geräte» (wie ein Rasenmäher) dürfen sogar nur noch bis 18 Uhr in Betrieb gesetzt werden.*
Für Gartenbesitzer gelten ohnehin penible Regeln. Überhängende Äste und Zweige sind auf eine Höhe von maximal exakt 4,2 Metern über öffentlichen Strassen und 2,5 Metern über öffentlichen Trottoirs und Gehwegen zurückzuschneiden.
Bei der Durchsetzung wird nicht lange gefackelt: Die Stadtbehörden sind befugt, nach einmaliger erfolgloser Aufforderung den gesetzlichen Zustand auf Kosten der Eigentümer herzustellen.
Grundeigentümer tun auch gut daran, sich einen ausreichenden Vorrat an Streusalz zuzulegen, wenn sie nicht das Risiko eingehen wollen, von Fussgängern verklagt zu werden: Sie sind nämlich verpflichtet, «bei Schneefall und Glatteisbildung die an ihre Grundstücke anliegenden Trottoirs begehbar zu halten».
Und wer den Oltnern irgendwelche Müsterchen andrehen, sie für Scientology begeistern oder ihnen eine Spende für Greenpeace abluchsen will, muss eine unaufdringliche Masche draufhaben.
Neu gilt nämlich nicht nur ein «absolutes Bettelverbot auf dem ganzen Stadtgebiet», sondern es ist auch verboten, «Personen auf öffentlichem Grund in belästigender Weise anzuwerben».
*Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es wurde eine Diskrepanz zu anderen Bestimmungen festgestellt, der Stadtrat diskutiert am Montag, die Zeit wieder auf 20 Uhr auszudehnen.