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Falls die Stadt Olten Alpiq Steuergelder in Millionenhöhe zurückzahlen müsste, würde dies die Stadt finanziell arg in die Bredouille bringen, wie eine Vorstossantwort zeigt.
Wegen des offenen Rechtsstreits zwischen der Alpiq und dem Kanton Wallis drohen Olten Steuerrückzahlungen an den Energieversorger in Millionenhöhe. Dies, weil die Alpiq die Gewinne der Partnerwerke im Wallis an ihrem Sitz in Olten versteuert hat. Vor Bundesgericht ist nun ein Verfahren hängig. Damit will der Kanton Wallis erreichen, dass die einst in den Kanton Solothurn geflossenen Gewinne doch noch dem Bergkanton zugutekommen.
Für Oltens Stadtkasse hätte dies Folgen. Wie massiv diese wären, ist indes nicht klar. Wie diese Zeitung bereits berichtete, sind gesicherte Daten nicht erhältlich, da die bisherigen Gerichtsurteile nicht öffentlich sind und die Behörden aufgrund des Steuergeheimnisses keine Zahlen nennen. Auch der Stadtrat hat dazu keine gesicherten Zahlen. Er schreibt im Finanzplan 2019–2025, dass «sich je nach Ausgang die finanzielle Situation in Olten grundlegend verändern wird». Während der Parlamentsdebatte vergangenen Juni sagte Finanzdirektor Benvenuto Savoldelli, dass es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag oder gar «einem etwas höheren» handeln könnte.
Tobias Oetiker von Olten jetzt! haben diese Antworten allerdings nicht genügt und er hakte in einer Interpellation nach. Weitere Zahlen liefert der Stadtrat in seinen Antworten nicht, doch er zeigt zumindest auf, wie massiv die Folgen wären bei unterschiedlichen Rückvergütungen zwischen 5 und 50 Millionen Franken. Generell schreibt er, dass «es grundsätzlich zu Leistungskürzungen in allen Bereichen kommen könnte». Würde etwa die Rückzahlungssumme 5 Millionen betragen, müssten bei der laufenden Rechnung Rückstellungen gebildet werden. Betrüge die Zahlung hingegen 50 Millionen Franken, kämen es zum einen in der laufenden Rechnung zu Rückstellungen und Aufgabenüberprüfen, zum anderen müssten Investitionen reduziert und der Verkauf von Finanzvermögen oder gar von Verwaltungsvermögen geprüft werden. Kapitalanlagen, Landreserven oder Liegenschaften im Finanzvermögen können verkauft werden und sind für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht notwendig. Die Anlagen im Verwaltungsvermögen dienen hingegen der öffentlichen Aufgaben, etwa Schulhäuser oder Sportplätze, und können nicht veräussert, sondern müssten zuerst ins Finanzvermögen verschoben werden.