Überbauung
Stadtrat Olten macht wichtige Entscheidungen zu Gestaltungsplänen

Oltner Stadtrat heisst Gestaltungspläne für Projekte an Ziegelfeldstrasse und Usego-Areal gut; insgesamt lehnt er dabei fünf Einsprachen ab.

Urs Huber
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berbauung auf Usego-Areal: Anwohner monierten bei diesem Projekt die künftig verstellte Sicht. Bild: Bruno Kissling (8. August 2018)

berbauung auf Usego-Areal: Anwohner monierten bei diesem Projekt die künftig verstellte Sicht. Bild: Bruno Kissling (8. August 2018)

zvg

«In den letzten Tagen hat der Stadtrat von Olten zwei wichtige Gestaltungspläne für Entwicklungen an der Ziegelfeldstrasse und auf dem Usego-Areal beschlossen und gegen diese Vorhaben eingegangene Einsprachen abgewiesen.» Dies teilt die Stadtkanzlei gestern mit. Die beiden Gestaltungspläne müssen nun noch vom Regierungsrat genehmigt werden. Allerdings stehen den Einsprechern weitere rechtliche Schritte offen. Die Entscheide sind darum noch nicht definitiv.

Für die Teiländerung Zonenplan und den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften Ziegelfeldstrasse–Bleichmattstrasse war im März dieses Jahres eine Neuauflage erforderlich geworden, weil die Stellungnahme des Denkmalpflegers nicht in den kantonalen Vorprüfbericht eingeflossen war (wir berichteten). Dennoch: Trotz überarbeiteter Zu- und Wegfahrt und Zurückversetzung des Volumens an der Bleichmattstrasse gingen sechs Einsprachen ein, von denen zwei in der Folge zurückgezogen wurden. Die vier verbliebenen wurden vom Stadtrat abgewiesen. Vorher war die Erschliessung ausschliesslich über die Bleichmattstrasse geplant. In der aktuellen Fassung erfolgt lediglich die Zufahrt über die Bleichmattstrasse, die Wegfahrt über die Grundstrasse.

Wie die Stadtkanzlei auf Anfrage erklärt, werden die Gründe, die den Stadtrat die Einsprachen abweisen liessen, nicht öffentlich kommuniziert. Grund: die noch nicht abgeschlossenen Verfahren. «Für eine Beschwerde läuft eine Frist von zehn Tagen ab Erhalt des Bescheids», sagt Kurt Schneider, Leiter Direktion Bau.

An die Stelle der eingeschossigen Doppeleinfamilienhäuser aus dem späten 19. Jahrhundert zwischen der katholischen Kirche St. Martin und der Ziegelfeldstrasse soll ein sechsgeschossiger Gebäudeteil treten, gegliedert in einen eingeschossigen Sockel und einen fünfgeschossigen Aufbau, in welchem sich Wohnungen befinden. Von rund 60 Wohnungen ist die Rede. Drei respektive viergeschossige Hofbebauungen bilden südseitig zwei Innenhöfe, die von einem vorgelagerten Freiraum mit einer Pergola zur Kirche St. Martin abgeschlossen werden. Entlang der Ziegelfeldstrasse säumt eine Baumreihe, die das Gestaltungs- und Freiraumkonzept an der Ziegelfeldstrasse übernimmt, den Strassenkörper. Das Erdgeschoss entlang der Ziegelfeldstrasse ist für publikumsorientierte Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen.

Der Stadtrat hat auch eine Einsprache gegen den Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften Solothurnerstrasse (Usego) abgewiesen und diesen beschlossen. Die Einsprache bezog sich auf die durch den geplanten Neubau verstellte Sicht. «Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten wollen das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen», schreibt die Stadtkanzlei in ihrer Mitteilung.

Nördlich des heutigen Usego-Gebäudes ist nun ein zur Strasse hin zweigeschossiger und zum Usego-Gebäude hin dreigeschossiger Baukörper geplant (wir berichteten). Den Übergang zur Solothurnerstrasse bildet eine Vorzone mit einer Baumreihe. Nordöstlich davon kann zur Strasse hin ein 20 Meter hohes, sechsgeschossiges Gebäude platziert werden; dieses liegt ebenfalls parallel zum Usego-Hauptgebäude. Noch weiter im Osten ist ein dreigeschossiges Gebäude angedacht, welches mittels eines Sockelgeschosses mit einem möglichen siebengeschossigen Gebäude mit 21,5 Metern Höhe verbunden wird. Dort ist eine Mischnutzung möglich. Zum bestehenden Gebäude schliesst sich der Usego-Garten an, ein ruhiger und lärmgeschützter Aussenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Areals.