Die Winkelunterführung wird zwar nicht für Veloverkehr freigegeben, aber die Stadt Olten muss einen Neuanstrich prüfen.
Die Winkelunterführung ist die wichtigste Verbindung für den Fussgänger, aber auch für den Velofahrer zwischen den beiden Oltner Stadtseiten. Und seit Jahren ein heiss diskutiertes Thema in Olten: Nachdem nun seit der letzten erfolglosen Volksinitiative «Stadtseiten verbinden» klar ist, dass die Ausgangslage bei der Winkelunterführung vorerst nicht grundsätzlich verändert werden kann, müssen sich alle Beteiligten mit kleinen Verbesserungen zufriedengeben.
In diesem Geist sind denn auch die beiden Vorstösse von SP-Fraktionschef Ruedi Moor verfasst, die am Mittwochabend nach dem Budget 2017 noch im Gemeindeparlament behandelt wurden.
In seiner Motion «Winkel wird freundlicher für alle» fordert er einen Neuanstrich in hellen Farben und ein attraktiveres Farbkonzept. Der Stadtrat hält es allerdings nicht für nötig, Geld für eine Pinselsanierung auszugeben, wie er schriftlich festhält.
Zum einen, weil sich die auf öffentlichem Grund befindlichen Wände und Decken «nach wie vor in ordentlichem, relativ vandalensicheren Zustand sind», wie Baudirektor Thomas Marbet im Namen des Stadtrats ausführt. Zudem entspreche die vor sieben Jahren erneuerte Beleuchtung den gängigen Normen.
Zum anderen macht in den Augen des Stadtrats eine «eine sanfte Sanierung der öffentlichen Bereiche nur Sinn, wenn der private Teil der Unterführung auch zufriedenstellend saniert wird und ein Gesamtkonzept über die ganze Unterführung erstellt werden kann».
Motionär Moor zeigte sich von der Antwort des Stadtrats «sehr enttäuscht, fast entsetzt». Der Stadtrat wolle einfach nichts machen. Im Plenum war die Ausweglosigkeit im Fall Winkelunterführung spürbar, als Grüne-Sprecherin Myriam Frey etwa von «Frustration» sprach und als «einzig befriedigende Lösung» einen Neuanfang auf dem Reissbrett vorbrachte.
SP-Gemeinderat Eugen Kiener sprach sogar davon, ob die Stadt für den privaten Teil der Unterführung nicht eine Enteignung in die Wege leiten müsse wegen des höher zu gewichteten öffentlichen Interesses. Das ging der SVP dann definitiv zu weit: «Der Eigentümer bestimmt, was mit seinem Eigentum bestimmt», nahm Ernst Eggmann auf die Bundesverfassung Bezug.
Und sein Amtskollege Christian Werner ergänzte, dass auch eine Pinselsanierung ungeahnte Kosten zeitigen könnte. EVP-Gemeinderat Stephan Hodonou brachte schliesslich den Vorschlag ein, die Stadt solle ein Neuanstrich nur prüfen und Moor seine Motion in ein Postulat umwandeln. Hodonou: «Das wäre ein Zeichen, dass die Stadt dranbleiben müsse.» Rot-grün und die CVP/EVP/GLP-Fraktion verhalfen schliesslich dieser abgeschwächten Form der Handlungsaufforderung an den Stadtrat zum Durchbruch.
Moors zweiter Vorstoss nahm das zweite heisse Eisen auf im Zusammenhang mit der Winkelunterführung: die Velofahrer. Wie zwei Stichproben dieser Zeitung im Sommer ergeben haben, missachten 86 Prozent aller Velofahrer das Fahrverbot und brausen ohne abzusteigen durch. Ihnen droht eine Busse von 30 Franken.
Moor verlangte nun von der Stadt, den öffentlichen Bereich in der Winkelunterführung für den Veloverkehr freizugeben, weil die heutige Situation unbefriedigend sei. Doch diesmal biss er nicht nur beim Stadtrat, sondern auch im Parlament auf Granit. Der Vorstoss wurde mit 28:15 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar abgelehnt.
Der Stadtrat argumentiert in seiner schriftlichen Antwort, dass «der private Besitzer nach wie vor eine Benützung seines Abschnitts mit Velos ablehnt». Würde der öffentliche Bereich für den Veloverkehr geöffnet, wüchse der Druck auf den privaten Teil, so der Stadtrat.
Der private Teil unter der Winkelüberbauung müsste dann entsprechend mit baulichen Massnahmen «verstellt» werden, damit die Velofahrer zum Absteigen gezwungen wären – was die Unterführung auch für Fussgänger unattraktiver machen würde. Ferner sei unklar, ob die geltenden Vorschriften mit den steil abfallenden Rampen überhaupt eingehalten werden könnten.
Diese umzubauen, würde zusätzlich Kosten verursachen, «die sich erst dann rechtfertigen liessen, wenn die Unterführung als Ganzes befahren werden könnte».