Olten
Städtische Betriebe sollen auch ohne Zwang nachhaltiger werden

Die linken Parteien wollen die Städtischen Betriebe Olten verpflichten, die Ziele der Energiestrategie 2050 zu verfolgen. Der Stadtrat lehnt den Vorstoss ab, will das Ansinnen aber aufnehmen.

Fabian Muster
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aen sbo Städtische Betriebe Olten

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Bruno Kissling

Die Städtischen Betriebe Olten (sbo) sollen nachhaltiger werden. Die linken Parteien Grüne, Olten jetzt! und SP/Junge SP wollen den Energieversorger daher mit einer Statutenänderung verpflichten, die Ziele der vom Volk angenommenen Energiestrategie 2050 zu verfolgen. Den entsprechenden Vorstoss lehnt der Stadtrat allerdings ab, so wie vier weitere überparteiliche Motionen, die eine Statutenänderung verlangen. Alle fünf Vorstösse zur sbo werden am 28. März im Gemeindeparlament behandelt.
Die Oltner Regierung lehnt die Motion zwar ab, zeigt aber Verständnis für das Anliegen und will dieses in die Eignerstrategie aufnehmen und «bei den nächsten Verhandlungen mit den sbo deren konkrete Umsetzung mit geeigneten Indikatoren hinterlegen». Zudem macht Finanzdirektor Benvenuto Savoldelli im Namen des Stadtrats auf die vielen Engagements aufmerksam, welche die sbo in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie seit Jahren verfolgen: So können Kunden bei Strom- oder Gasprodukten frei wählen zwischen mehr oder weniger Anteil an erneuerbaren Energien. Zudem gibt es eine Energieberatung im Gebäudebereich oder bei der Mobilität werden E-Tankstellen und Installationen für Privathäuser angeboten.
Daher ergebe ein neuer Zweckartikel in den Statuten «mit übergeordnetem Recht zu füllen» wenig Sinn, weil er nur Unklarheiten schaffe, schreibt der Stadtrat. Dies gelt vor allem dann, wenn sich die Energiestrategie weiterentwickle und neue heute noch unbekannte Gesetze geschaffen werden. Ferner könnten die sbo, die keine Kern- oder Wasserkraftwerke betreiben – was ein wesentlicher Teil der Energiestrategie ausmacht – diese gar nicht selbst verfolgen. Allerdings, so der Stadtrat, unterliegen die sbo «selbstverständlich den Energiegesetzen von Bund und Kanton, welche allein konkreter und fassbarer Ausdruck der Energiestrategie 2050 sind».
Auch bei der Gebührengestaltung sieht der Stadtrat keinen Handlungsbedarf. Zum einen fallen die Preise und Gebühren in die Zuständigkeit der sbo respektive dessen Verwaltungsrat. Zum anderen schreibt der Bund vor, wie hoch die Bruttomarge etwa beim Strom sein darf. Zudem müssen die sbo als Nichtproduzent von Energie die Produkte zu Marktpreisen einkaufen, wobei Energie mit mehr Ökologieanteil mehr kostet. Ausserdem sind die Privatkunden frei in der Auswahl des Produkts und «können nicht zu höheren Energiekosten gezwungen werden». Das Fazit des Stadtrats: «Für die Schaffung von Anreizen über die Preisgestaltung besteht weder Raum noch Volumen, welche eine wirksame (und an sich dennoch unzulässige) Lenkung erlauben würde.»