Wie sieht es mit der Obdachlosigkeit und den von Wohnungsverlust bedrohten Personen in der Stadt Olten und der Sozialregion aus und welche Hilfe wird angeboten? Diese und weitere Fragen stellte Cécile Send (SP/Junge SP) dem Oltner Stadtrat.
Bei Einnahmen unter 2279 Franken pro Monat oder wenn eine Familie mit zwei Kindern weniger als 3963 Franken im Monat verdient (Stand 2020), gilt eine Person in der Schweiz als arm, schreibt Stadtrat Raphael Schär-Sommer in der Antwort zum Vorstoss von Cécile Send (SP/Junge SP). Im vergangenen Jahr seien schweizweit 4,2 Prozent der Arbeitenden von Armut betroffen gewesen.
Send bezieht sich mit ihrer Interpellation auf die im Februar veröffentlichte Studie vom Bundesamt für Wohnungswesen «Obdachlosigkeit in der Schweiz», die auch die Strategien der Kantone und Gemeinden analysiert hat. An der Umfrage des Bundes hat die Gemeinde Olten nicht teilgenommen.
Grund: Alle Klientinnen und Klienten hätten zum Zeitpunkt der Umfrage eine betreute oder unbetreute Unterkunft finden können, so Schär-Sommer. Sowieso bestehe auf dem Platz Olten «nur in Einzelfällen eine Obdachlosigkeit», stellt der Stadtrat fest.
Und in der Sozialregion sei «eine unfreiwillige Obdachlosigkeit» gar kein Problem, heisst es weiter. «Mit den gesetzlichen Grundlagen können Klienten und Klientinnen, die sich im Dienst melden, ausreichend unterstützt werden, dass sie nicht obdachlos werden.»
Hingegen, so schreibt der Stadtrat, fänden sich armutsbetroffene Personen häufig in prekären Arbeitsverhältnissen mit beispielsweise geringem Lohn wider sowie in «desolaten Mietobjekten». Es gebe in der Sozialregion «durchaus Vermieterschaften, die sich an der Notlage der Mieter bereichern», heisst es weiter.
In Olten und in den weiteren vier Gemeinden der Sozialregion habe es zwar genügend Wohnraum, aber «die Qualität lässt allerdings in gewissen Gebieten erheblich zu wünschen übrig». In der laufenden Flüchtlingswelle konnte aber günstiger Wohnraum gefunden werden.
Unabhängig vom Sozialamt oder vom Amt für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bietet auch die Suchthilfe Ost zusätzlich Wohnungen mit Beratung und Begleitung an. In Zukunft möchte man den Wohnungsmix noch weiter fördern, um eine «hohe Diversität» anstreben zu können, so der Stadtrat.
Wie sieht die Hilfe bei möglichem Wohnungsverlust aus? Die betroffenen Personen könnten sich beim Sozialamt melden und erhielten unter bestimmten Bedingungen eine Wohngarantie. Neben der Sozialregion gibt es als mögliche Anlaufstellen aber auch kirchliche und fachbezogene Institutionen wie die Suchthilfe Ost für obdachlose oder von Wohnungsverlust bedrohte Personen.
Grundlegend sei aber der Wille der Klientschaft selbst, «sich überhaupt der Situation bewusst zu werden und sich zu melden». Um bei der Sozialhilfe aufgenommen werden zu können, müssen alle vorgelagerten Finanzquellen bereits ausgeschöpft sein. Ausserdem darf der Freibetrag von 2000 Franken im Vermögen eines Einpersonenhaushalts nicht überschritten werden.