Kappel
Solange persönliche Lohndaten nicht von öffentlichem Interesse sind, bleiben sie privat

Persönliche Lohndaten sind nicht nur in Kappel privat. Es sei denn, öffentliches stehe über privatem Interesse.

Urs Huber
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Lohnausweis

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Keystone

Wie geheim sind Einkünfte von Exekutivmitgliedern, welche diese aus ihrer Tätigkeit generieren? Nach Ansicht von Marcel W. Wyss, alt Finanzverwalter Kappels, sind sies eigentlich gar nicht. Seine Anfrage nach den individuellen Bezügen der Gemeinderäte in Kappel wurde nicht in Sinne des Fragenden beantwortet. Zwar machte man ihm die Summe aller Einkünfte bekannt, aber nicht individuell aufgeschlüsselt.

Der Solothurner Regierungsrat hatte die Praxis der Exekutive von Kappel gestützt. Der Gemeinderat sei nicht verpflichtet, Lohndaten von einzelnen Personen bekanntzumachen. Und der Regierungsrat argumentierte nicht im luftleeren Raum. Die kantonale Beauftragte für Information und Datenschutz, Judith Petermann Büttler, will den Fall Wyss auf Anfrage dieser Zeitung zwar nicht konkret kommentieren, verweist aber auf einen im Tätigkeitsbericht 2016 geschilderten Fall: Eine politische Partei wollte von der Gemeinde wissen, wie viel Sitzungsgelder jedes ihrer Parteimitglieder für die Kommissionsarbeit erhalten habe.

Öffentliche gegen private Interessen

Und die Antwort? Politische Parteien hätten keine datenschutzrechtliche Sonderstellung und würden nur jene Informationen erhalten, die auch jede Privatperson verlangen könne, argumentierte die kantonale Datenschutzbeauftragte. Sie gehe davon aus, dass die Höhe der Entschädigung, welche pro Sitzung bezahlt wird (etwa Sitzungspauschale) und die Zahl der Sitzungen pro Kommission öffentlich seien und deshalb auch der politischen Partei bekannt gegeben werden dürfe. Anders verhalte es sich mit den Abrechnungen der einzelnen Kommissionsmitglieder. Diese dürften nur dann bekannt gegeben werden, würden die öffentlichen Interessen an der Bekanntgabe die privaten Interessen an der Geheimhaltung überwiegen.

Noch nie konfrontiert mit einer solchen Fragestellung

Diese Zeitung hat sich bei ein paar Gemeindestellen der Region nach ihrer Praxis beim Auftauchen einer solchen Frage erkundigt: Für alle angefragten Gemeinden war die Situation hypothetischer Natur. Man sei mit einem solchen Fall wie jenem in Kappel noch nie konfrontiert worden. Aber: Alle Gemeindevertreter führen ins Feld, allenfalls der Praxis in Kappel zu folgen. Lohn sei privates Gut. Im Übrigen verweisen die Gemeindevertreter auf die Dienst- und Gehaltsordnung. Diese lasse zwar nicht lückenlos auf die Entschädigungshöhe eines einzelnen Gemeinderates schliessen, biete aber eine solide Grundlage. Nach der Anzahl Sitzungen könne sich ein Interessierter etwa bei der Gemeinde erkundigen.

Vor diesem Hintergrund gibt sich Patrik Stadler, Gemeindepräsident von Gempen und Rechtskonsulent der Stadt Olten, am konsequentesten. Er würde in Absprache mit dem Gemeinderat die Entschädigungen der einzelnen Exekutivmitglieder zwar bekannt geben, ohne allerdings dadurch Rückschlüsse auf die einzelnen Amtsträger zu ermöglichen. «Und auch nicht bis zum hinterletzten Rappen», wie Stadler lachend meint.