Startseite
Solothurn
Olten
Negativreaktionen auf das revidierte Gebührenreglement blieben bislang die Ausnahme. Im Januar dieses Jahres hatte das Parlament der Revision, welche höhere Gebühren brachte, zugestimmt.
Im Januar 2014 hatte das Parlament die vom Stadtrat vorgelegte Revision des Gebührenreglementes gutgeheissen. Über weite Strecken blieb der Vorschlag der Exekutive unverändert und passierte problemlos. Dass die Revision auch im Zeichen städtischer Finanzknappheit stand, war ein offenes Geheimnis. Vor diesem Hintergrund passierte etwa auch die Erhöhung der Badieintrittspreise. Ein Umstand, der ausserparlamentarisch schliesslich in einer «Volksmotion» nach günstigeren Eintrittstarifen gipfelte. «Die ‹Volksmotion› kommt mit dem Budget im November ins Parlament», erklärt Stadtschreiber Markus Dietler. Und sonst? Sonst bliebs in der Stadt relativ ruhig um die Gebührenerhöhungen. Reaktionen erlebte Stadtpräsident Martin Wey etwa auf der Strasse, wie er sagt. Und Beschwerden per Post? «Schriftliche Reaktionen gabs bislang fast keine», erklärt der Stadtpräsident. Eine Feststellung, die auch die Stadtkanzlei teilt.
«Andernorts ist das Wucher»
Schriftlich beschwert hat sich allerdings ein hiesiger Unternehmer. Der monierte die Gebührenerhöhungen für Beglaubigungen, die von 20 auf 40 Franken pro Dokument geklettert sind. Andere Gemeinden würden bei Dokumenten lediglich 12 Franken berechnen und auch Anwälte hielten den Berechnungssatz tiefer als die Einwohnergemeinde Olten, nämlich bei 30 Franken, wie der Mann offenbar aus Erfahrung berichtet. «Eine solche Preispolitik wie die der Stadt Olten würde man in andern Geschäftsbereichen als Wucher bezeichnen», drückt sich der Mann plakativ aus. Zudem stört er sich auch am Umstand, dass die Beglaubigung von neun Dokumenten 360 Franken kostet. Der Unternehmer schildert die anwaltschaftliche beziehungsweise notarielle Praxis in seinem Schreiben so: «Wenn gleichzeitig mehrere Dokumente zu beglaubigen sind, wird bei einem Anwalt die aufgewendete Zeit verrechnet.» Bei einem veranschlagten Stundenansatz von 300 Franken und einem Zeitaufwand von 20 Minuten würde die Beglaubigung dieser neun Dokumente bei einem Anwalt insgesamt 100 Franken kosten. Schliesslich empfiehlt er dem Stadtrat, die Konditionen nochmals zu überdenken, denn «diese sind in diesem Ausmass nicht akzeptabel.» So würde Service public unbezahlbar.
Nicht unbedingt bei der Stadt
«Es gibt keine Vorschrift, eine Beglaubigung durch die Stadtbehörden ausstellen zu lassen», sagt Dietler zum Vorhalt einer überteuerten Gebühr. Das alte Gebührenreglement stamme aus den 1990er-Jahren, eine Revision desselben nach knapp 20 Jahren sei durchaus angezeigt gewesen, die Höhe der Gebühr sei von der Politik bestimmt worden. Und was die Anzahl der Beglaubigungen angeht, so würde die Stadtkanzlei bei den Kunden immer wieder nachfragen, ob wirklich so viele amtliche Bescheinigungen notwendig seien. «Da stellt sich dann bei genauerer Prüfung des Antragstellers immer wieder heraus, dass die eine oder die andere Bescheinigung gar nicht unbedingt notwendig ist», ergänzt der Stadtschreiber.
Ein Mengenrabatt, wie das der Unternehmer in seinem Schreiben angeregt habe, sei hingegen kein Thema in der Exekutive oder im Parlament gewesen. Somit habe die Verwaltung auch keine Handhabe, einen solchen anzuwenden, so Dietler. Das am 2. Oktober eingegangene und am vergangenen Montag im Stadtrat besprochene Schreiben werde in diesem Sinne beantwortet.