Olten
Rolf Sommer blitzt mit seiner Beschwerde gegen Ausgabenbeschlüsse der Stadt bei der Regierung ab

Der Solothurner Regierungsrat tritt auf die Beschwerde von Rolf Sommer nicht ein. Er sei nicht legitimiert dazu. Der SVP-Kantonsrat hat sich gegen Ausgabenbeschlüsse der Stadt Olten gewehrt, die der Stadtrat während des Notbudgets gefasst hat.

Fabian Muster
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Auf Rolf Sommers (r.) Beschwerde gegen die Ausgabenentscheide der Stadt Olten wird vom Regierungsrat nicht eingetreten (Sommer im Bild rechts bei der Übergabe der Budgetreferendumsunterschriften an Stadtschreiber Markus Dietler).

Auf Rolf Sommers (r.) Beschwerde gegen die Ausgabenentscheide der Stadt Olten wird vom Regierungsrat nicht eingetreten (Sommer im Bild rechts bei der Übergabe der Budgetreferendumsunterschriften an Stadtschreiber Markus Dietler).

Bruno Kissling

Ausgaben in Höhe von rund 5 Millionen Franken hatte der Oltner Stadtrat Mitte April trotz Notbudget beschlossen. Er begründete dies mit «drohenden Schäden» und «wachsendem Zeitdruck». Rolf Sommer reichte dagegen Beschwerde beim Kanton ein. Nun ist er gestern beim Solothurner Regierungsrat abgeblitzt: Die Kantonsregierung ist auf die Beschwerde gar nicht eingetreten. Rolf Sommer sei nicht dazu legitimiert, heisst es im Regierungsratsbeschluss. «Es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Beschwerdeführer von den angefochtenen Beschlüssen besonders berührt sein oder ein eigenes schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung haben sollte.» Er sei von den «angefochtenen Beschlüssen nicht mehr berührt als jeder andere Oltner oder jede andere Oltnerin auch», heisst es im Beschluss weiter.
Keine Beschwerdeberechtigung
Warum ist Rolf Sommer nicht beschwerdeberechtigt? Der Regierungsrat hat die vom Stadtrat beschlossenen Ausgaben als dringliche Nachtragskredite taxiert. Dies gehe so auch aus den Erwägungen hervor, welche der Stadtrat vor den Ausgabenbeschlüssen vorgenommen hat, sagt Reto Bähler, Leiter Gemeindeorganisation beim Amt für Gemeinden. In der Mitteilung von Mitte April sprach der Stadtrat noch von «Sofortmassnahmen» und «dringenden Arbeiten». Trotzdem seien diese Ausgaben laut Bähler «faktisch dringliche Nachtragskredite». Dies, weil sie «nicht voraussehbar», «notwendig» und «unaufschiebbar» waren, wie es das Gemeindegesetz dafür umschreibt. Solche dringlichen Nachtragskredite kann die Behörde auch im budgetlosen Zustand in eigener Kompetenz beschliessen und muss diese nachher nur dem Gemeindeparlament zur Kenntnis bringen. In solchen Fällen ist eine Person daher nur beschwerdeberechtigt, wenn sie gemäss Gemeindegesetz von einem Beschluss «besonders berührt wird und ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat». Nur stimmberechtigt zu sein, reicht dazu nicht aus. Genau eine solche Betroffenheit kann Rolf Sommer nun nicht vorweisen.
In seiner Beschwerde schrieb der SVP-Kantonsrat, dass die «stadträtlichen Begründungen (...) nicht glaubhaft sind». Dies, weil einige Vorhaben wie das Hochwasserschutzprojekt Wilerfeld oder die Sanierung und Aufwertung des linkes Aareufers zwischen Gäubahnbrücke und Pontonierhaus «schon seit Jahrzehnten oder Jahren hätten ausgeführt werden können». Es gehe ihm dabei aber nicht «um die Projekte, sondern um die Einhaltung des Rechts». Der Initiant des Budgetreferendums findet, dass «mit diesen stadträtlichen Entscheiden eine Volksabstimmung, insbesondere bei Ablehnung des Budgets oder des Steuerfusses, zur Farce wird».

Rolf Sommer sagte gestern auf Anfrage, dass er den Entscheid nicht verstehe und das Stimmvolk damit für «blöd» verkauft werde. «Was hat ein Budgetreferendum nach diesem Entscheid noch für einen Sinn und Zweck?», fragt sich dessen Initiant. Ob er den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehe, wie es innerhalb von 30 Tagen möglich sei, will er nun abwarten. Er habe eigentlich keine finanziellen Mittel, um sich Juristen für diesen Rechtsfall zu leisten. Bereits die bisherigen Verfahrenskosten summieren sich auf 2000 Franken, die er nach dem negativen Bescheid übernehmen muss. Allenfalls kann er sich vorstellen, erneut das Referendum gegen das in der vergangenen Woche im Gemeindeparlament abgesegnete überarbeitete Budget 2019 zu ergreifen. «Um die Stadt ein bisschen zu ärgern», wie er sagt. Die Referendumsfrist läuft ab der heutigen Publikation im «Stadtanzeiger» für 30 Tage bis zum 28. Juni.
Stadtrat fühlt sicht im Kurs bestätigt
In einer Mitteilung der Stadtkanzlei heisst es, der Entscheid der Regierung zeige, dass sich der Stadtrat mit seinem Vorgehen auf dem richtigen Weg befand. «Auch in einem budgetlosen Zustand kann der Stadtrat – neben der Auslösung von gebundenen Ausgaben – dringliche Nachtragskredite (...) genehmigen, sofern die Ausgabe notwendig und unaufschiebbar ist.» Zudem werde mit dem Regierungsentscheid auch das Merkblatt gestützt, das der Stadtrat vergangenen Dezember zur Haushaltführung während des Notbudgets verabschiedet hat. Das Gemeindeparlament soll nun bei der Behandlung der Rechnung 2018 über die dringlichen Nachtragskredite informiert werden. Die erfolgten Ausgabenbeschlüsse sind nach Ansicht des Stadtrats «jederzeit im Interesse der Stadt Olten und zum Schutz und Vorteil der Bevölkerung sowie zur Abwendung von Schaden erfolgt».
Für die vom Stadtrat beschlossenen Ausgaben ist die aufschiebende Wirkung mit dem Nichteintretens-Entscheid der Regierung nun aufgehoben. Die Stadt könnte die Investitionen auslösen. Ob sie dies tut, ist bislang nicht bestimmt, sagt Stadtschreiber Markus Dietler auf Anfrage. Darüber müsse der Stadtrat befinden.
Mit weiterem Anliegen abgeblitzt
Sommer ist mit einem weiteren Antrag an die Regierung, den er während der Vernehmlassung zum Fall gestellt hat, abgeblitzt. Er regte Richtlinien oder gesetzliche Grundlagen an, wie die Protokolle und Beschlüsse des Stadtrats öffentlich bekanntgemacht werden müssen. So könnten die Stimmberechtigten über ihre Rechte aufmerksam gemacht werden. Die Ausgabenbeschlüsse hat der Stadtrat nämlich nie öffentlich auf der Olten-Website publiziert. Doch die Regierung tritt auch auf dieses Anliegen Sommers nicht ein: Beschwerdegegenstand seien nur die angefochtenen Stadtratsbeschlüsse von Mitte April, der Erlass von neuen Richtlinien oder gesetzlichen Grundlagen sei daher nicht möglich. Zudem forderte Sommer eine gesetzliche Änderung, die klar festlege, was bei einem Budgetreferendum noch erlaubt sei und was nicht. Das Stimmvolk solle bei einer Abstimmung die Folgen kennen. Auch dazu schreibt der Regierungsrat, dass neben den gebundenen Ausgaben auch dringliche Nachtragskredite möglich sind. "Eine Gemeinde muss auch in einer budgetlosen Phase die Möglichkeit haben, auf Unvorhergesehenes reagieren zu können."