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Weil er im Keller eines Oltner Wohnblocks Feuer legte, musste ein Mann vergangene Woche vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen antraben. Nun steht das Urteil fest: 3,5 Jahre Gefängnis für den Brandstifter, dazu Geldstrafen und Schadensersatzzahlungen.
Weil er sich an der Verwaltung, die ihm seine Wohnung gekündigt hatte, rächen wollte, legte U. H.* in einer Nacht vor fünf Jahren im Keller eines Oltner Wohnblocks Feuer. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, zu Schaden kam niemand. Er habe das Leben der Bewohner gefährdet, argumentierte die Staatsanwaltschaft, und klagte den Mann wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung an.
Gleichzeitig musste sich U. H. vergangene Woche für eine ganze Reihe weiterer Vergehen vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten. So etwa für Diebstahl, mehrfache Drohung oder Führen eines Lieferwagens trotz entzogenem Führerausweis. Neun Punkte umfasste die Anklageschrift insgesamt. Nun steht das Urteil fest.
Und es fällt happig aus. Im Hauptanklagepunkt wird U. H. schuldig gesprochen. Das Strafmass: 38 Monate Freiheitsstrafe, unbedingt. Damit folgte das Gericht unter Leitung von Amtsgerichtspräsidentin Barbara Hunkeler weitgehend der Anklage. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Es habe gar keine Feuersbrunst gegeben, argumentierte diese. Es handle sich deshalb gar nicht um Brandstiftung, sondern nur um Sachbeschädigung.
Dem ersten Teil stimmte das Gericht zwar zu: Es habe tatsächlich keine Feuersbrunst gegeben. Doch die Verteidigung verkenne dabei, argumentieren die Richter weiter, dass nur der Versuch angeklagt war. Und da der Angeklagte das Feuer mitten in der Nacht legte und danach das Gebäude verliess, ohne jemanden zu warnen, habe er das Leben der Bewohner wissentlich gefährdet. Grund genug für das Gericht, den Mann für über drei Jahre wegzusperren.
Auch in den weiteren Anklagepunkten wird U. H. mehrheitlich für schuldig befunden. Zur Strafe für die Brandstiftung kommen weitere vier Monate Gefängnis dazu. Damit muss er insgesamt für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Weiter wird U. H. mit 15 Tagessätzen à 90 Franken bestraft. Zudem muss er an die Gebäudeversicherung und den Hauseigentümer Schadenersatz von knapp 20'000 Franken entrichten. Und auch die Prozesskosten, nochmals rund 23'000 Franken, muss der Angeklagte übernehmen.
*Namen geändert