Fulenbach
Pro Jahr maximal eine halbe Million investieren

Damit die Gemeinde Fulenbach auch künftig schwarze Zahlen schreibt, darf die Höhe der Investitionen eine gewisse Grenze nicht überschreiten.

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Der sorgsame Umgang mit den Finanzen bleibt in Fulenbach eine Daueraufgabe.

Der sorgsame Umgang mit den Finanzen bleibt in Fulenbach eine Daueraufgabe.

Bruno Kissling

Wie jedes private Unternehmen hat auch eine Gemeinde die Planung ihrer Finanzen auf eine mittelfristige Zeitachse hin vorzunehmen. Neben den Rahmenbedingungen zur Entwicklung der Wohnbevölkerung, der Teuerung, der Lebenshaltungskosten oder dem Zuwachs des gemeindeeigenen Steueraufkommens sind auch die Investitionsvorhaben für die nächsten Jahre zu bestimmen.

Der Finanzplan hat die Entwicklung der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung, der Bilanz sowie bei den Finanzkennzahlen aufzuzeigen. Der vom Verwaltungsleiter Jörg Nützi umfangreiche Finanz- und Investitionsplan wurde von der Finanzkommission vorbesprochen und dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen. Nützi stellte den neuen Finanz- und Investitionsplan detailliert vor und betonte, dass dieser ein gutes Instrument für die künftigen Budgetvorbereitungen darstelle.

Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass die Gemeinde ihre Finanzlage grundsätzlich im Griff hat. Sie ist jedoch darauf angewiesen, dass eine vernünftige Investitionspolitik betrieben wird. Die vom Gemeinderat festgelegte Investitionsquote von jährlich 500'000 Franken als obere Grenze muss eingehalten und ein striktes Kostenmanagement geführt werden. Mit diesen finanzpolitischen Grundwerten kann erreicht werden, dass sich der Finanzhaushalt auch langfristig mit einem stabilen Steuerfuss positiv entwickelt.

Rechnung 2017 mit Gewinn

Wie jedes Jahr hat sich die Finanzkommission mit der bevorstehenden Budgetierung für das Jahr 2019 befasst. Ziel ist es, ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Die Rechnung 2017 schloss mit einem Gewinn von 86'000 Franken. Jörg Nützi hat die wichtigsten Zahlen und Zielsetzungen zusammengetragen, in einer Tabelle visualisiert und mit Erklärungen komplettiert.

Der Rat lobte die umfangreiche Arbeit für die Dokumentation sowie seine mündlichen Erklärungen anlässlich der Sitzung und genehmigte die Budgetrichtlinien 2019, welche sowohl für die Ressortverantwortlichen als auch für die Kommissionen verbindlich sind. Mit diesen Budgetrichtlinien soll erreicht werden, dass die vorberatenden Fachkommissionen einen möglichst schonenden Budgetprozess durchführen können. Damit soll dem Gemeinderat im Oktober bereits in der ersten Lesung ein ausgeglichenes Budget vorgelegt werden.

Unterhaltskonzept ausgearbeitet

Ein Ausschuss bestehend aus Marcel Wyss, Ressortverantwortlicher öffentliche Gebäude und Anlagen, Peter Hutmacher, Mitglied Baukommission, und den zuständigen Haus- und Anlagewarten Willy Kuster und Cécile Egloff hat ein Unterhaltskonzept und eine Zustandsanalyse für die Legislaturperiode 2017–2021 erarbeitet. Dies anlässlich einer Begehung der einzelnen Liegenschaften altes Schulhaus inklusive Abdankungshalle, Schulhaus Salzmatt, Werkhof, Waldhaus sowie Forstwerkhof. Darin werden Möglichkeiten und Bedürfnisse für anstehende Unterhaltsarbeiten sowie bauliche Veränderungen aufgezeigt.

Die Unterhaltskonzepte wurden in der Bau- und Planungskommissionssitzung ausführlich besprochen. In den Konzepten werden mit kurzfristigen (a), mittelfristigen (b) und langfristigen Veränderungen und Unterhaltsarbeiten (c) drei Terminarten bestimmt. Die Bau- und Planungskommission hat beschlossen, die Konzepte dem Gemeinderat zu überweisen. Das Gremium hat zu beschliessen, welche Arbeiten gemäss zusammengestellter Übersicht im Rahmen des Budgetprozesses 2019 als kurzfristige Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Gemeindepräsident Thomas Blum lobte die Arbeit des vorberatenden Ausschusses und die Qualität des Unterhaltskonzeptes. Es dient dem Gemeinderat als effizientes und gutes Führungsinstrument im Bereich des Liegenschaftsunterhaltes. Die Priorisierungen der Unterhaltsmassnahmen müssten jedoch im Gemeinderat noch festgelegt werden.

Grünes Licht für Klasse für Fremdsprachige

Im Herbst 2017 gaben die sieben Verbandsgemeinden für die Weiterverfolgung der Pilotphase der Klasse für Fremdsprachige grünes Licht. Die Einführung der zweijährigen Pilotphase ist auf gutem Weg. Für den Start im August sind knapp zehn Schüleranmeldungen vorhanden. Damit das Projekt gestartet werden kann, braucht es eine Vereinbarung, welche von allen sieben Gemeindepräsidien der Verbandsgemeinden unterschrieben werden muss, damit das Volksschulamt die notwendige Bewilligung erteilen kann. Diese Vereinbarung wurde nötig, da in den Statuten des Zweckverbands keine solche Klassen vorgesehen sind. Der Fulenbacher Gemeinderat ist überzeugt, dass ein solches Pilotprojekt Vorteile bringt und bewilligte nach kurzer Diskussion die notwendige Vereinbarung und den Nachtragskredit für das Jahr 2018 von 3640 Franken.

Die vom Gemeinderat im Grundsatz bereits einmal genehmigte Sanierung des alten Schulhauses kommt nun in die erste Phase. Das Terminprogramm für die Sommerferien beinhaltet die Sanierung des Kellers sowie die Neueinteilung des Estrichs und das Absaugen der Schlacke im oberen Estrichteil. Hierfür wurden verschiedene Offerten eingeholt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten nun an die Firmen vergeben. Auch die Arbeiten der 2. Etappe (Ausbau Dachgeschoss), welche für die Herbstferien vorgesehen sind, wurden bestimmt und zur Submission freigegeben. (wbf)