Die Teilrevision des Reglements über die gemeindepolizeilichen Aufgaben ist vor dem Oltner Gemeindeparlament zurückgewiesen worden.
Schon Ende Februar hatte sich die Junge SP Region Olten in einer Medienmitteilung kritisch dazu geäussert: Weniger zur Teilrevision des Reglements über gemeindepolizeiliche Aufgaben an sich, dafür aber dezidierter zum Artikel 11 beziehungsweise 11bis, welcher die Ruhezeiten und die Nachtruhe regeln soll. «Die Junge SP stellt sich klar gegen eine Überregulierung der Ruhezeit und die Einführung einer Nachtruhe. Sie ist nicht zeitgemäss für eine urbane, junge Stadt und eine unnötige Kompetenzerweiterung für die Polizei», so ein Zitat aus der damaligen Medienmitteilung. Speziell bei der Thematik Nachtruhestörung wolle der Stadtrat «vor allem die Kompetenzen der Polizei auf Vorrat erweitern», so die Junge SP weiter.
Nun, das Gemeindeparlament folgte an der gestrigen Sitzung dieser grundsätzlich skeptischen Haltung im Wesentlichen und schickte die Teilrevision grossmehrheitlich (mit 23 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung) auf Antrag von SP/Junge SP ins Pfefferland. Oder anders gesagt: Zurück an den Stadtrat. Damit war etwa die Regelung, wonach die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr gelte und in dieser Zeit jeglicher unnötige Lärm zu vermeiden sei, vom Stadtrat aber Ausnahmen bewilligt würden, vom Tisch.
Natürlich: Die Mehrheitsverhältnisse waren soweit klar, auch wenn die Meinungen im Parlament dazu differenzierter daherkamen. Hauptsächlich war die Mehrheit davon überzeugt, die Vorlage sei nicht ausgegoren; nicht seriös vorbereitet, ein Schnellschuss, ja Pfusch. «Die vorliegende Regelung erstaunt, ja verärgert uns», liess sich der Grüne Michael Neuenschwander vernehmen.
Er war mit dieser Bemerkung nicht allein. Schon die GPK hatte sich bei der Vorberatung des Geschäfts arg ins Zeug legen müssen, um überhaupt zu einem verträglichen Kompromiss zu gelangen, wie Sprecherin Corina Bolliger (SP/Junge SP) erklärte. So etwa hatte die Kommission die im Reglement festgelegten 48 Stunden, nach welchen vermeintliche Velo-Leichen entfernt werden dürften, für viel zu kurz gehalten und flugs eine Frist von zehn Arbeitstagen beantragt. Zudem stellte sie die Frage, wie die unerwünscht lange Anwesenheitsdauer eines Zweirades überhaupt eruiert werden könne.
Auch ein Dorn im Auge war ein Passus übers Campieren auf Stadtgebiet: Campieren sei eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung öffentlichen Grundes und bedürfe einer Bewilligung, hatte der Revisionsvorschlag des Stadtrates gelautet. Das sahen einige der Fraktionssprecher weit differenzierter. Die Regelung sei viel zu pauschal gehalten, hatte etwa Christine von Arx (SP/Junge SP) argumentiert. Und auch die vorgeschlagene Regelung zum Abbrennen von Feuerwerk (grundsätzlich lediglich am 31. Juli, 1. August und 31. Dezember zulässig, kann aber mit Ausnahmebestimmungen vom Stadtrat ausgedehnt werden) fand nur wenig Anhänger.
Lediglich Muriel Jeisy (CVP) und David Plüss (FDP) machten sich überhaupt erst fürs Eintreten aufs Geschäft stark. «Immer nur zurückweisen ist auch keine Lösung», meinte die CVP-Vertreterin mit dem Vermerk auf die ständige Möglichkeit, ein Reglement zu revidieren. Zuvor hatte sich Christian Werner (SVP) nämlich beklagt, dass nach zwei Jahren bereits wieder eine Teilrevision anstehe. «Eine gewisse Kontinuität wäre diesbezüglich schon hilfreich», hatte der moniert.