Olten
Parkierungsreglement markant liberaler – Gebietstyp 1 ist jetzt stark redimensioniert

Der Stadtrat hat das Parkierungsreglement nach der Vernehmlassung überarbeitet; nun wirkt das Werk markant liberaler.

Urs Huber
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Das überarbeitet Parkierungsreglement der Stadt Olten nimmt in der Septembersitzung des Parlaments noch einmal einen Anlauf.

Das überarbeitet Parkierungsreglement der Stadt Olten nimmt in der Septembersitzung des Parlaments noch einmal einen Anlauf.

bko/Archiv

Bei seinem ersten Auftritt im Oltner Gemeindeparlament wurde das Parkierungsreglement von einer klaren Mehrheit (23 zu 15 Stimmen) noch zurückgewiesen. Jetzt wagt der Stadtrat einen neuen Versuch und präsentiert dem Parlament im September eine überarbeitete Fassung, welche sich nach der seinerzeit geforderten und jetzt durchgeführten Vernehmlassung deutlich liberaler gibt. 23 Parteien und Organisationen hatten sich zum Reglement geäussert. «Nicht unerwartet ist die Palette der Stellungnahmen ebenso breit gefächert, wie dies schon die Rückmeldungen auf die erste Vorlage waren», so der Stadtrat in seiner am Dienstag verbreiteten Medienmitteilung.

Mobilitätsplan

Der Stadtrat sieht keinen Anlass, von seinen ursprünglichen Zielsetzungen im fundierten Mobilitätsplan abzurücken. Dies schreibt die Stadtkanzlei in ihrer gestrigen Medienmitteilung und begründet den Entscheid des Stadtrates mit der Feststellung, dass «diese – unter anderem – die 3V-Strategie (vermeiden, verlagern, verträglich gestalten) – wie bereits in der ersten Vorlage dargestellt, ihr Pendant in Strategien auf Bundesebene und im kantonalen Richtplan finden und auch von andern Schweizer Städten aktuell verfolgt werden.»

Schlussfolgerung: Vermeidbarer Autoverkehr soll dank attraktiver Angebote auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr umgelagert werden.
Die geforderte vorausgehende Durchführung einer Ortsplanungsrevision, wie sie in der Vernehmlassung teilweise gefordert wurde, würde lediglich für ein zeitliches Hinausschieben sorgen, so der Stadtrat weiter. Und die Forderung, alle Teilbereiche der Mobilität gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu behandeln, sei auch mit dem Mobilitätsplan erfüllt. «Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können weiterhin frei entscheiden, welches Verkehrsmittel für sie am zweckmässigsten ist», so die Exekutive. (otr/sko)

Die markantesten Änderungen

  • Der Gebietstyp 1, welcher in der ersten Vorlage am stärksten von der Parkfelder-Reduktion betroffen war und sich auch entlang der Hauptverkehrachsen erstreckte, wird auf das Zentrum der Stadt reduziert. Dieses ist annäherungsweise durch die Kernzone und die Kernrandzone definiert. So nimmt der Gebietstyp 2 neu den geografisch wohl grössten Geltungsbereich ein.
  • Eingang findet die Einführung einer Bandbreite von der minimal erforderlichen und der maximal zulässigen Zahl an Abstellplätzen.
  • Aufnahme findet eine Regelung für leichte Zweiräder und Motorräder.
  • Bei den Richtwerten ergibt sich eine Vereinfachung. Unter der Kategorie Verkauf und Dienstleistung wird auf die Unterscheidung «kundenintensiv» und «nicht kundenintensiv» verzichtet.
  • Bei der Bewirtschaftung von Abstellflächen bezüglich Gebührenpflicht mutiert die Formulierung «ab der ersten Minute» zu «von Beginn weg». So soll der Eindruck vermieden werden, dass allein die Einfahrt in ein Parkhaus gebührenpflichtig ist, selbst wenn man den Wagen dort nicht abstellen kann.
  • Die Besitzstandsgarantie wird beibehalten, aber mit der Möglichkeit ergänzt, bei grosser Zahl an Abstellplätzen trotzdem auf wesentliche Nutzungsänderungen reagieren zu können. Fast sämtliche Stellungnahmen aus der Vernehmlassung sprachen sich in irgend einer Form für den Erhalt der Besitzstandsgarantie aus.

Wirksames Instrument

Unverändert aber hält der Stadtrat an seiner ursprünglichen Einschätzung fest, wonach das Parkierungsreglement ein geeignetes Steuerungsinstrument beim Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) darstellt. Für eine effiziente Abwicklung des wirtschaftlich notwendigen MIV müsse sichergestellt werden, dass die notwendigen Flächen zur Parkierung zur Verfügung stünden. Gleichzeitig aber müsse die Menge der MIV-Parkierungen der Verträglichkeit auf dem Strassennetz Oltens entsprechen.

Die Antwort auf die Frage, ob die Septemberabstimmung über das neue Parkierungsreglement im Parlament gleichzeitig auch seine letzte Chance bedeutet, steht in den Sternen. Der Stadtrat jedenfalls bringt in seiner Medienmitteilung die Hoffnung zum Ausdruck, dass dank der Kompromissbereitschaft auf allen Seiten, die bereits in den einzelnen Stellungnahmen signalisiert worden sei, «ein anwendungsfreundliches Instrument zur gleichzeitigen Steuerung und Sicherung der Mobilität eingeführt und somit rasch Klarheit und Rechtssicherheit für Investoren geschaffen werden kann.»

Dies nicht zuletzt auch darum, weil nach Ansicht der Exekutive das Reglement «dank der Vernehmlassung und der anschliessenden Überarbeitung an Klarheit gewonnen hat und für die Anwendung einfacher geworden ist.» Negative Auswirkungen auf die Erschliessung von Entwicklungsgebieten durch den MIV seien keine zu befürchten, bilanziert der Stadtrat zum Schluss.