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Der Stadtrat hat das Parkierungsreglement nach der Vernehmlassung überarbeitet; nun wirkt das Werk markant liberaler.
Bei seinem ersten Auftritt im Oltner Gemeindeparlament wurde das Parkierungsreglement von einer klaren Mehrheit (23 zu 15 Stimmen) noch zurückgewiesen. Jetzt wagt der Stadtrat einen neuen Versuch und präsentiert dem Parlament im September eine überarbeitete Fassung, welche sich nach der seinerzeit geforderten und jetzt durchgeführten Vernehmlassung deutlich liberaler gibt. 23 Parteien und Organisationen hatten sich zum Reglement geäussert. «Nicht unerwartet ist die Palette der Stellungnahmen ebenso breit gefächert, wie dies schon die Rückmeldungen auf die erste Vorlage waren», so der Stadtrat in seiner am Dienstag verbreiteten Medienmitteilung.
Der Stadtrat sieht keinen Anlass, von seinen ursprünglichen Zielsetzungen im fundierten Mobilitätsplan abzurücken. Dies schreibt die Stadtkanzlei in ihrer gestrigen Medienmitteilung und begründet den Entscheid des Stadtrates mit der Feststellung, dass «diese – unter anderem – die 3V-Strategie (vermeiden, verlagern, verträglich gestalten) – wie bereits in der ersten Vorlage dargestellt, ihr Pendant in Strategien auf Bundesebene und im kantonalen Richtplan finden und auch von andern Schweizer Städten aktuell verfolgt werden.»
Schlussfolgerung: Vermeidbarer Autoverkehr soll dank attraktiver Angebote auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr umgelagert werden.
Die geforderte vorausgehende Durchführung einer Ortsplanungsrevision, wie sie in der Vernehmlassung teilweise gefordert wurde, würde lediglich für ein zeitliches Hinausschieben sorgen, so der Stadtrat weiter. Und die Forderung, alle Teilbereiche der Mobilität gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu behandeln, sei auch mit dem Mobilitätsplan erfüllt. «Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können weiterhin frei entscheiden, welches Verkehrsmittel für sie am zweckmässigsten ist», so die Exekutive. (otr/sko)
Unverändert aber hält der Stadtrat an seiner ursprünglichen Einschätzung fest, wonach das Parkierungsreglement ein geeignetes Steuerungsinstrument beim Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) darstellt. Für eine effiziente Abwicklung des wirtschaftlich notwendigen MIV müsse sichergestellt werden, dass die notwendigen Flächen zur Parkierung zur Verfügung stünden. Gleichzeitig aber müsse die Menge der MIV-Parkierungen der Verträglichkeit auf dem Strassennetz Oltens entsprechen.
Die Antwort auf die Frage, ob die Septemberabstimmung über das neue Parkierungsreglement im Parlament gleichzeitig auch seine letzte Chance bedeutet, steht in den Sternen. Der Stadtrat jedenfalls bringt in seiner Medienmitteilung die Hoffnung zum Ausdruck, dass dank der Kompromissbereitschaft auf allen Seiten, die bereits in den einzelnen Stellungnahmen signalisiert worden sei, «ein anwendungsfreundliches Instrument zur gleichzeitigen Steuerung und Sicherung der Mobilität eingeführt und somit rasch Klarheit und Rechtssicherheit für Investoren geschaffen werden kann.»
Dies nicht zuletzt auch darum, weil nach Ansicht der Exekutive das Reglement «dank der Vernehmlassung und der anschliessenden Überarbeitung an Klarheit gewonnen hat und für die Anwendung einfacher geworden ist.» Negative Auswirkungen auf die Erschliessung von Entwicklungsgebieten durch den MIV seien keine zu befürchten, bilanziert der Stadtrat zum Schluss.