Sexueller Missbrauch
Pädophiler trickst die Justiz aus: Er hätte sogar von Fussfessel befreit werden sollen

Der Kinderschänder von Starrkirch befindet sich erneut in Polizeigewahrsam. Er soll rückfällig geworden sein. Wegen eines Behördenfehlers war er 2016 freigekommen, obwohl ihm ein Gutachten Rückfallgefahr attestierte.

Andreas Maurer
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William W., 45, sechsfacher Kinderschänder, wurde in Olten verhaftet. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen ihn eröffnet wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, wie Tele M1 berichtet. Es wäre das siebte Kind, das er in seiner Karriere als Sexualstraftäter missbraucht haben soll. Wie konnte es dazu kommen? Die Tragödie eines Behördenversagens.

1999 wurde der gebürtige Südamerikaner verurteilt, weil er fünf Kinder sexuell missbraucht hatte. Er kam frei und wurde 2006 rückfällig. In Starrkirch SO verging er sich an der achtjährigen Selina. Inzwischen ist sie erwachsen. Sie leidet noch heute darunter. Ihr Vater geht davon aus, dass sie sich nie von der Vergewaltigung erholen werde.

2016 kam ihr Peiniger frei. Selina S. sagte damals in der «SonntagsZeitung»: «Offenbar muss erneut etwas passieren, bis die Justiz handelt. Die Behörden wissen genau, wie gefährlich dieser Mann ist.» Sie sollte Recht erhalten.

Der zuständige Psychiater kam zu einem ähnlichen Fazit. Er prognostizierte eine hohe Rückfallgefahr für erneute Sexualstraftaten. Es sei aber nicht anzunehmen, dass W. sofort nach der Freilassung wieder zuschlage. Es sei anzunehmen, dass es Monate oder Jahre bis zur nächsten Straftat dauern werde. Das Gutachten des Psychiaters datiert von 2015. Er sollte Recht erhalten.

W. selber sagte 2016 in seinem Schlusswort vor dem Solothurner Obergericht: «Ich habe gelernt, was es braucht, um nicht mehr straffällig zu werden. Ich werde das beweisen,
wenn man mir die Chance dazu geben wird.» Er erhielt die Chance, obwohl man ihm nicht glaubte.

Sinnlose Therapie

William W. kam frei, weil er das System überfordert hatte. Er sass 239 Therapiestunden ab, doch er kam damit gemäss Gutachten «keinen Zentimeter» weiter. Er weigerte sich, einzusehen, dass er pädophil ist. Deshalb war jede Therapie sinnlos. So kam es, dass die Behandlung abgebrochen und W. wieder ins Gefängnis gesteckt wurde. Doch dazu fehlte die rechtliche Grundlage. Die Therapie kann von den Behörden verlängert werden, nicht aber die Haftdauer. Deshalb mussten die Richter einsehen, dass W. am Schluss zu Unrecht im Gefängnis sass. Bei der Freilassung kassierte er eine Entschädigung von 52'000 Franken. Selina hingegen hatte nur 17'000 erhalten.

Weil die Solothurner Behörden wussten, dass sie einen gefährlichen Mann freiliessen, beantragten sie eine nachträgliche Verwahrung. Die Staatsanwaltschaft liess das Verfahren jedoch ein Jahr lang sistieren. Denn es sei nicht davon auszugehen, dass W. sofort wieder rückfällig wurde. Inzwischen ist dieses Jahr verstrichen. Die Behörden blieben untätig.

William W. hatte sogar eine weitere Lockerung in Aussicht. Als Bewährungsauflage verfügten die Behörden, dass er ständig mit einer Fussfessel und einem GPS-Gerät überwacht werden müsse. Sein Verteidiger Konrad Jeker beschwerte sich, dass diese «Totalüberwachung» ein «schwerer Eingriff in die Privatsphäre» sei. Vor dem Obergericht kam er damit zwar nicht durch. Doch in seinem jüngsten Entscheid hielt es fest, dass ein Ablaufdatum der Überwachungsmassnahme bestimmt werden müsse.

Zweifel an der Justiz nach Kinderschänder-Skandal: