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Der Stadtrat von Olten nimmt Stellung zum aktuellen Stand der Vorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung. Ihm gehen die von der Finanzkommission vorgeschlagenen Änderungen zu wenig weit.
Am 19. Februar 2019 hat die kantonale Finanzkommission die Vorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung an den Kantonsrat mit vier Änderungsanträgen überwiesen. Zuvor hatten die Stadtpräsidenten von Olten und Grenchen einen eigenen Vorschlag eingebracht. Die kantonale Finanzkommission übernahm daraus drei von sieben Punkten: Sie beantragt, dass die Kapitalsteuer wie bisher auf 0.8 Promille verbleibt und nicht nach regierungsrätlichem Antrag auf 0.1 Promille gesenkt wird.
Ferner sollen Gemeinden mit einem grossen Anteil an Steuereinnahmen von juristischen Personen mehr Spielraum bei der Festlegung der Steuersätze erhalten; bisher durften die Steuersätze von juristischen und natürlichen Personen maximal 30 Steuerpunkte voneinander abweichen. Zudem sollen die im Rahmen der gleichen Gesetzesrevision beabsichtigten Änderungen in Bezug auf die Steuerbefreiung von kantonalen und kommunalen Anstalten vertagt werden.
Der Stadtrat von Olten hält nochmals fest, dass «der Regierungsrat auf keine der Forderungen der Stadt Olten aus der Vernehmlassung eingegangen ist – mit Ausnahme einer Ausdehnung der Entlastung für übermässig betroffene Gemeinden von vier auf sechs Jahre, die aber durch eine parallele Verschiebung der Entlastung im Bereich der Sonderpädagogik teilweise aufgehoben wird».
Aber auch die Anträge der Finanzkommission des Kantonsrats gehen seiner Ansicht nach zu wenig weit, wie er in einer Mitteilung verlauten lässt. «Nach Ablauf der sechs Jahre würden die Jahresrechnungen der Stadt Olten immer noch mit rund 8 Mio. Franken Mindereinnahmen jährlich belastet», so der Stadtrat. Bei der regierungsrätlichen Vorlage wurden die Negativkonsequenzen für die Stadt nach der Entlastungsphase auf rund 11,7 Mio. Franken pro Jahr berechnet.
Der Stadtrat setzt ein Fragezeichen zum Ausmass der vom Regierungsrat erwarteten Kompensation durch eine dynamische Entwicklung der Steuererträge und fordert, dass weitere Massnahmen in Stossrichtung des von den beiden Städten Olten und Grenchen eingebrachten Vorschlags umgesetzt würden. Dieser beinhaltet u.a. auch einen Gewinnsteuersatz von 6,2% statt der vom Kanton vorgeschlagenen 3%, um die Gemeinden zu entlasten. «Der Kanton könnte seinerseits seinen Steuerfuss auf 50% festlegen, um wieder zu seinem ursprünglichen Ergebnis zu gelangen», schlägt er vor.
Der Stadtrat gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es nicht im Interesse des Kantons und der übrigen Gemeinden sein könne, Gemeinden, die den kantonalen Finanzausgleich wesentlich mittragen, im vorgesehenen Umfang zu schwächen. (sko)