Olten
Trotz Schussabgabe: Stadtrat lehnt Nacht-Verbot für die Trottermatte ab

Liegengelassener Müll, Spritzen und Drogendeals: Die Trottermatte in Olten ist den nächtlichen Besuchern schutzlos ausgeliefert. Anwohnerinnen und Anwohner schlugen Verbotstafeln vor - scheiterten aber im Stadtrat. Und das trotz einer Schussabgabe Ende Februar.

Cyrill Pürro
Drucken
Kinder sollen auch in Zukunft auf der Trottermatte verweilen können.

Kinder sollen auch in Zukunft auf der Trottermatte verweilen können.

Bruno Kissling

Zu Coronazeiten, in denen Baraufenthalte und Partys nicht möglich sind, flüchten sich die Jungen ins Grüne - auch auf die Oltner Trottermatte. Seit geraumer Zeit häuft sich deswegen der Müll. Die nächtlichen Besuche beschränken sich aber nicht nur auf Jugendliche. Der Ort verwandelt sich zunehmend in einen Drogenumschlagplatz. Im vergangenen Monat kam es im Gebiet gar zu einer Schussabgabe, bei der eine Person verletzt wurde (wir berichteten).

Anliegen der Anwohnerschaft: ein Nacht-Verbot muss hin

Die nächtlichen Aktivitäten auf der Trottermatte beunruhigten die Anwohnerschaft. Sie wünschten sich Tafeln für ein richterliches Verbot, welches von 22 Uhr bis 7 Uhr auf der Trottermatte gelten soll. Solche Tafeln seien von Nöten, um eine Wegweisung durch die Kantonspolizei umzusetzen. Um dieses Anliegen zu besprechen, wurde am 8. März eine Koordinationssitzung zwischen der Abteilung Ordnung und Sicherheit und der Baudirektion einberufen. Bei der Sitzung wurde gemeinsam ein richterliches Verbot erarbeitet, welches bei Verstoss eine Busse von 2'000 Franken vorsieht.

Stadtrat drückt auf die Bremse

Der Antrag wurde nun vom Stadtrat abgelehnt, wie aus einem Protokoll hervorgeht. Man wolle eine Einzelmassnahme für die Trottermatte verhindern und das Problem mit Blick auch auf andere Plätze anschauen, wie Stadtschreiber Markus Dietler auf Anfrage bekanntgibt. «Der Stadtrat hält eine integrale Sperrung des Ortes über eine gewisse Tageszeit für nicht zielführend. Aufenthaltsverbote gibt es nämlich mit Ausnahme der Schulareale nirgends in der Stadt, weder tags- noch nachtsüber. Zurzeit gibt es nur aufgrund der Pandemie einzelne Restriktionen», so Dietler. Er betont aber, dass der Stadtrat die Anliegen ernst nimmt. Generelle Massnahmen, die alle Plätze einheitlich betreffen, stünden zur Debatte. Schliesslich sei es wichtig, dass man sich in Olten sowohl als Nutzerin und Nutzer solcher Plätze, wie auch als Anwohnerin und Anwohner wohlfühle.

Hausregeln statt Verbote

Auf die Frage, ob die Trottermatte aufgrund der Schussabgabe im Februar genauer beobachtet würde, antwortet Dietler: «Solche Vorfälle sind zum Glück sehr selten. Wir werfen sicher ein Auge mehr auf die Trottermatte. Trotzdem sehen wir nicht die Priorität bei richterlichen Verboten, die auch kontrolliert werden müssten, sondern eher bei Hausregeln.» Zudem könne man nicht alle Personen in dieselben Schubladen zu stecken. «Ich denke nicht, dass ein junges Pärchen nach 22:00 eine Gefahr für die Anwohnerschaft darstellt oder Lärm verursacht.»

«Ich denke nicht, dass ein junges Pärchen nach 22:00 eine Gefahr für die Anwohnerschaft darstellt oder Lärm verursacht.»

Stadtparks werden intensiver genutzt

Die Pandemie hat zur Folge, dass vermehrt Stadtparks für Treffen genutzt werden. «Heutzutage werden Stadtparks intensiver genutzt, es sind auch Treffpunkte unterschiedlicher Gesellschaftsschichten. Diese Nutzung des öffentlichen Raums kann - je nach Wahrnehmung - das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen», erklärt die Medienstelle der Kantonspolizei Solothurn. Auch die KAPO betont, dass ein Fall wie die Schussabgabe im Februar, höchst selten ist. «Bei entsprechenden Kontrollen stellen wir mehrheitlich Delikte im niederschwelligen Bereich fest, wie etwa Konsum von Betäubungsmitteln oder Nachtruhestörungen).»

Bei einer Auseinandersetzung am 25. Februar im Trottermattpark kam es im Streit zwischen mehreren jungen Männern zu einer Schussabgabe. Dabei wurde eine Person verletzt. Seitens der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft können bislang keine weiteren Angaben zum Tathergang gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage aber, dass sich die verletzte Person ausser Lebensgefahr befindet.