Olten
Mögliche Abstimmung Kirchgasse wird auf den 25. September 2022 vorgezogen

Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass am 27. November 2022 keine eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen stattfinden werden. Aus Kostengründen zieht die Stadt Olten die mögliche lokale Abstimmung vor.

Urs Huber
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Die Abstimmung über den Kredit Kirchgasse in Olten wird auf September vorverlegt.

Die Abstimmung über den Kredit Kirchgasse in Olten wird auf September vorverlegt.

zvg

Um den Betrag für eine separate städtische Abstimmung von durchschnittlich rund 20’000 Franken an externen Kosten zu sparen, hat der Stadtrat von Olten an seiner heutigen Sitzung entschieden, eine allfällige Urnenabstimmung über den Verpflichtungskredit für die Projektierung der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 auf den 25. September 2022 vorzuziehen. Der Entscheid sorgt für hohen Zeitdruck, sofern das Referendum zustande kommt.

Wie die Stadtkanzlei Olten weiter mitteilt, sei eine Verschiebung der Abstimmung auf den nächstfolgenden eidgenössischen Abstimmungstermin im März 2023 nicht möglich. Laut Art. 14 der städtischen Gemeindeordnung müssen Abstimmungen innert sechs Monaten seit Ablauf der Referendumsfrist stattfinden.

Im vorliegenden Fall endet die Referendumsfrist am 30. Juli 2022.