Stadtkanzlei
Neues Baumschutzkonzept in Olten will mehr Sorge tragen zu den gut 3000 Stadtbäumen

Oltner Stadtrat verabschiedet Baumschutzkonzept; wer Bäume für irgendwelche Zwecke nutzen will, braucht dafür künftig eine Bewilligung.

Urs Huber
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Baumschlingen werden mit dem neuen Schutzkonzept zu einem Muss.

Baumschlingen werden mit dem neuen Schutzkonzept zu einem Muss.

ZVG

Stadtbäume ganz praktisch als Signalständer gebrauchen: vorbei. Stadtbäume als Träger und Stützen für irgendwelche Lichterketten, Scheinwerfer, Hängematten und dergleichen nutzen: passé. Den Wagen spontan unter Stadtbäumen im Schatten parkieren: vergessen.

Baumschäden verhindern oder minimieren

Wie einer Medienmitteilung der Stadtkanzlei zu entnehmen ist, hat der Oltner Stadtrat vor wenigen Tagen ein Schutzkonzept für die gut 3000 Bäume auf öffentlichem Grund verabschiedet. Ein ziemlich konsequentes sogar. Die Exekutive erhofft sich davon, Schäden an den Bäumen zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Das Baumschutzkonzept bezieht sich insbesondere auf Rabatten und Parkanlagen. Die Schützenmatt-Anlage fällt nicht darunter, weil es sich dabei nicht um eine Park- oder parkähnliche Anlage handelt. Der Kiesplatz hat einer Mehrfachfunktion zu genügen. Chilbi, Schulfest oder Anlässe des Kulturzentrums finden hier statt. Die Bäume des Munzingerplatzes dagegen fallen unter die neugeltenden Schutzbestimmungen.

Baumschlingen werden zur Auflage

Aber zurück zu den Befestigungspraktiken: Dekorationen, Beleuchtungen, Werkleitungsprovisorien und andere vorübergehende Installationen dürfen mit schriftlicher Bewilligung nur noch mitteln Baumschlingen angebracht werden. Kabelbinder und Ähnliches sind nicht mehr erlaubt, «da die spätere Demontage oft nicht erfolgt und so Äste der Bäume abgeschnürt werden», so die Medienmitteilung der Stadt. Baumschlingen werden vom Werkhof zur Verfügung gestellt; von Organisationen, die regelmässig Anlässe durchführen, «wird erwartet, dass sie selbst Baumschlingen vorrätig halten», so die Stadtkanzlei in ihrer Mitteilung.

Grundsätzlich verboten ist das Deponieren von Gegenständen auf Baumflächen und in Grünanlagen. Wurzelwerk und Baumstämme können durch Gewicht oder Materialien nämlich beschädigt werden. Selbst das Befahren von Grünflächen bei bewilligter Nutzung muss vom Veranstalter auf ein Minimum reduziert werden. Werden Bäume oder Anlagen ohne schriftliche Bewilligung der Direktion Bau mitbenutzt, so können die widerrechtlich gelagerten oder montierten Teile «ohne Voranmeldung jederzeit kostenpflichtig entfernt werden», so die Stadtkanzlei zum Schluss.